Der gesetzliche Mindestlohn reicht auch bei Vollzeitbeschäftigten in vielen Fällen nicht für ein Leben ohne staatliche Unterstützung. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkengruppe im Bundestag hervorgeht, hatten im Januar dieses Jahres rund 269.000 Alleinstehende Anspruch auf staatliche Unterstützung für Unterkunft und Heizung, obwohl sie Vollzeit arbeiteten.
Das waren mehr als ein Fünftel (22,4 Prozent) der insgesamt rund 1,2 Millionen Single-Bedarfsgemeinschaften ohne weitere Personen im Haushalt. Zuerst hatte „Der Spiegel“ am Freitag darüber berichtet. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 12,41 Euro pro Stunde, die Mindestlohn-Kommission hat für 2025 eine Erhöhung auf 12,82 Euro empfohlen.
Laut Arbeitsministerium erhalten Alleinstehende, die 37,5 Stunden pro Woche arbeiten, dann einen Zuschuss vom Staat, wenn ihre Ausgaben für Unterkunft und Heizung mehr als 571 Euro monatlich betragen und als „angemessen“ gewertet wurden. Das sei vor allem in Städten und Ballungsräumen mit hohen Mieten der Fall, berichtet das Nachrichtenmagazin. „Nicht nur hohe Verbrauchspreise, auch die explodierenden Mieten fressen die Löhne auf“, erklärte die Linkenpolitikerin Susanne Ferschl dem „Spiegel“.