Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor einem Jahr haben mehr als 11.000 Personen in den größten deutschen Städten ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das zeigt eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den 20 größten Städten und Landeshauptstädten in Deutschland. Das Gesetz gilt seit dem 1. November 2024. In Nürnberg wurden in den vergangenen zwölf Monaten rund 290 Änderungen wirksam, in München wurden 497 Anträge beurkundet.
Die meisten Anträge wurden in Berlin beurkundet, hier ließen rund 2.400 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern. In Hamburg wurden insgesamt rund 900 Änderungen wirksam, in Köln knapp 700. In Frankfurt entschieden sich gut 440 Menschen für ein anderes Geschlecht, in Düsseldorf 300. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl wurden hingegen in Leipzig die meisten Änderungen vollzogen. Hier gab es mit gut 900 wirksamen Anträgen 151 Änderungen pro 100.000 Einwohnern, gefolgt von Hannover (98) und Bonn (86).
Nicht alle Städte können Angaben zur Häufigkeit der jeweiligen Änderungswünsche machen. Aus den Rückmeldungen auf die epd-Umfrage ließ sich jedoch ein leichter Trend ablesen, dass vormals weibliche Personen häufiger ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Am häufigsten kam demnach der Wechsel von weiblich zu männlich vor. So auch etwa in Nürnberg: Hier erfolgten die meisten Wechsel von weiblich auf männlich (119), gefolgt von männlich auf weiblich (80). Die wenigsten Wechsel gab es von männlich auf divers (8).
Seit August 2024 konnten Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen, beim Standesamt ihres Wohnorts einen Antrag stellen. Nach drei Monaten und höchstens bis sechs Monate nach dieser Anmeldung können Betroffene dann eine Erklärung beim Standesamt ihres Geburtsorts abgeben, die beurkundet wird.
Im Nürnberger Standesamt wurden beispielsweise 290 Erklärungen wirksam, aber nur 138 Menschen haben dort auch ihre Erklärung abgegeben. Zugleich wurden in Nürnberg 259 Erklärungen angenommen und an andere Standesämter weitergeleitet. (3334/25.10.2025)