Die Übernahme von Gentests durch die Kassen sind ethisch umstritten. Nun warnt die Vereinigung Lebensrecht vor einem “Aussortieren” von Menschen mit Behinderung und unterstützt eine Bundestagsinitiative dagegen.
Vorgeburtliche Bluttests auf genetische Besonderheiten werden nach Auffassung der Bundesvereinigung Lebenshilfe zunehmend Teil der Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge. Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere SPD-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt mahnte am Dienstag in Berlin: “Menschen mit Behinderung gehören dazu und dürfen nicht aussortiert werden.” Der Druck der Gesellschaft, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, werde durch solche Tests immer größer. Als wesentlicher Grund für die Entwicklung gilt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Der Verband für Menschen mit Behinderung unterstützt nach Schmidts Worten eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag zur besseren Kontrolle von nicht-invasiven Pränataltests. Die interfraktionelle Gruppe fordert in einem Antrag von der Bundesregierung, die Folgen der Kassenzulassung auszuwerten und die ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung von einem Expertengremium prüfen zu lassen. Das entspreche auch dem Bundesratsbeschluss zur “Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)” vom 16. Juni.