Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es viele Flüchtlinge, die es schwer hatten. Auch heute gibt es Menschen, die vor Gewalt, Bomben und unmenschlichen Lebensbedingungen fliehen. Sie sollen in Deutschland eine Lebensgrundlage finden.
Hans Werner Richter war Mitbegründer der Gruppe 47, die sich der Erneuerung und Förderung der deutschen Literatur nach dem Ende des Naziregimes verschrieben hatte. Er veröffentlichte 1951 ein Buch, in dem er die Geschichte von zwölf Menschen beschreibt, die 1949/1950 im Flüchtlingslager Hersbruck infolge der Naziherrschaft und des Zweiten Weltkriegs gestrandet waren. Das Buch erzählt eindrücklich ihre individuellen Geschichten vom Zerrieben-Werden zwischen den wechselnden Machtstrukturen in den kriegs- und nachkriegsbedingten Umwälzungen in Europa.
Im Ergebnis wurden diese Menschen aus ihren Bezügen herausgerissen, Dimensionen von Freund und Feind verschoben sich teilweise über Nacht. Sie hatten keine Heimat mehr, entweder weil diese zerstört war, es Staaten nicht mehr gab oder sie nicht dahin zurückkonnten. Auch in Deutschland schlugen ihnen Vorurteile, Feindseligkeit und Ängste entgegen. Im Lager Hersbruck, nur eines von zahlreichen Flüchtlingslagern in Deutschland, strandeten sie. Der Titel „Sie fielen aus Gottes Hand“ ist Sinnbild für die Verzweiflung und die Gefühle für die rund zehn Millionen Flüchtlinge im Nachkriegsdeutschland.
Flucht verläuft nicht geradlinig
Und heute: 2021 waren laut UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR weltweit mehr als 84 Millionen Menschen auf der Flucht. Knapp zwei Drittel davon sind Binnenflüchtlinge. Die meisten fliehen in Nachbarländer. Im Jahr 2020 registrierte die Europäische Union (EU) rund 400 000 neue Asylerstanträge, 2021 wurde diese Zahl bereits im September erreicht. Doch die Flucht dieser Menschen verläuft nicht geradlinig, sie geht über viele Stationen. Mit dem Erreichen Europas endet die Flucht und das Leid in den meisten Fällen leider nicht.
Ein anonymisiertes Beispiel verdeutlicht die verzweifelte Situation Flüchtender:
Javid und Anschana (Namen geändert) sind sechs und drei Jahre alt. Ihre Eltern waren schon als kleine Kinder auf der Flucht vor den Taliban. Nach Jahren der Rechtlosigkeit als Flüchtlinge im Iran und verschiedenen Stationen flieht die kleine Familie 2019 nach Europa. Sie stranden auf Lesbos, in Moria. Dort sitzen sie fest, ein Asylverfahren erhalten sie nicht. Die Familie überlebt den Brand des Lagers im September 2020 und wird später ins neue Lager Karatepe und dann auf das griechische Festland verlagert.
Nach weiteren 13 Monaten ohne Hilfe, Gesundheitsversorgung oder Asylverfahren gelingt es ihnen, nach mehreren gewaltsamen illegalen Pushbacks die kroatische Grenze dauerhaft zu überschreiten, und sie können weiter nach Slowenien fliehen. Dort erhalten sie auch keine Unterkunft und auch keine medizinische Versorgung, vorläufige Endstation ihrer Flucht ist Deutschland. Endlich in einer Kommune angekommen, kommt der Dublin-Bescheid, der die Zuständigkeit Slowenien feststellt und die Abschiebung androht. Eltern und Kinder kennen nur Flucht. Javid und Anschana sind auf der Flucht geboren.
Sie sind kein Einzelfall, zwischen 2018 und 2020 wurden eine Million Kinder auf der Flucht geboren. Was geschieht mit Menschen oder gar Kindern, die jahrelang ohne ein sicheres Zuhause, ohne eine Zukunft leben? Die keine Schule besuchen können, in Lagern aufwachsen, teilweise unter erbärmlichsten Bedingungen.
Auch heute werden Menschen in Europa und in Deutschland zwischen den aktuellen Gesetzen und Vereinbarungen von EU und Bundesrepublik zerrieben. Das Mittelmeer ist weiterhin die tödlichste EU-Grenze. Private Rettungsschiffe – durch Spenden finanziert – versuchen die staatlich bewusst unterlassene Seenotrettung zu ersetzen.
Außerhalb unserer Wahrnehmung
Die Menschen leben meist außerhalb unserer Wahrnehmung, in Lagern in Libyen, an den EU-Außengrenzen, in der Ägäis, in Wäldern in Belarus und werden möglichst schnell in andere EU-Staaten gemäß der Dublin-Verordnung gebracht.
Auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden ankommende Geflüchtete nicht so schnell wie möglich einer Kommune zugewiesen. Der noch gültige Asylstufenplan sieht vor, dass Geflüchtete bis zum positiven Abschluss ihres Asylverfahrens bis zu 24 Monate in der Landesunterbringung wohnen müssen. Familien mit Kindern sollen immerhin spätestens nach sechs Monaten einer Kommune zugewiesen werden.
Abseits der Zivilbevölkerung – meist in dezentraler Lage – besteht in der Landesunterbringung keine Schulpflicht, erst nach 15 Monaten erhalten Asylsuchende Zugang zum Arbeitsmarkt, Taschenkontrollen werden am Eingang durchgeführt, frische Lebensmittel dürfen nicht mit in die Unterkunft gebracht werden. Regelmäßig erleben Bewohnerinnen und Bewohner – auch Kinder –, wie ihre Zimmernachbarn nachts abgeholt und abgeschoben werden. Ende 2021 betraf dieses Schicksal über 13 000 Menschen in NRW. Zu hoffen bleibt, dass die neuen Koalitionäre in NRW dieses System beenden und Geflüchtete zukünftig so schnell wie möglich kommunal zuweisen und damit überhaupt die Chance einer Integration erhalten.
Es geht auch anders: Der rechtliche Rahmen durch die Anwendung der sogenannten Massenzustromrichtlinie und die Praxis zur Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine zeigen, dass es möglich ist. Ukrainer und Ukrainerinnen dürfen in die EU kommen, zu Recht. Sie erhalten sofort ein Aufenthaltsrecht und damit Zugang zu allen Sozialleistungen, Bildungsangeboten, Gesundheitsversorgung, Wohnungs- und Arbeitsmarkt.
Die Bevölkerung zeigt erneut und deutlich ihre Bereitschaft zu Solidarität und praktischer Hilfe. Gerade erleben wir wie 2015, dass die Menschen in Deutschland für eine offene und solidarische Gesellschaft eintreten und bereit sind, zuzupacken. Anders als 2015 handelt es sich nicht nur um eine gesellschaftliche, sondern auch staatlich mit Rechten untermauerte Willkommenskultur. Die Unterschiede im Umgang mit Geflüchteten können offensichtlicher kaum sein. Gibt es in Europa Geflüchtete erster und zweiter Klasse, differenzieren wir die Menschenrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention nach Hautfarbe oder Herkunft? Letztlich unterscheidet diese Menschen nichts: Die Ukrainer ringen um ihre Freiheit, sie fliehen vor Bomben, Gewalt und einer despotischen Herrschaft unter Putins Kommando.
Flucht vor Gewalt und Bomben
Die Menschen etwa aus Afghanistan, dem Irak oder Syrien kommen genau aus diesen Gründen zu uns. Auch sie fliehen vor Gewalt, Bomben und menschenverachtenden Unrechtsregimen unter Assad, dem IS oder den Taliban.
Wenn wir uns das vergegenwärtigen, haben wir heute die echte Chance zu einer neuen und dauerhaften Willkommenskultur, zu einer Gesellschaft, die nicht wegschaut. Wir haben es in der Hand, wie wir mit den Menschen umgehen, welche Regeln mehrheitsfähig werden. Es sind unsere Hände, die helfen. Es sind unsere Stimmen, die wir erheben können. Es entspricht unseren christlichen Werten, unserer Verpflichtung zur Nächstenliebe, die Menschen hier freundlich zu empfangen und ihnen eine Zukunft zu geben. Ja, dann fallen diese Menschen nicht aus Gottes Hand, sind wir doch alle Gottes helfende Hände an einem Leib Christi.
• Marion Kuhn-Ziemann ist Referentin für Flucht und Asyl am Institut für Kirche und Gesellschaft