Artikel teilen:

Landesregierung billigt Gesetz zu Landkinderarzt-Quote

Im Kampf gegen den zunehmenden Ärztemangel will das Land Rheinland-Pfalz künftig drei Prozent der Medizin-Studienplätze für Menschen reservieren, die sich verpflichten, nach dem Abschluss als Kinder- und Jugendärzte in unterversorgten Regionen tätig zu werden. Der Ministerrat billigte nach Angaben des Mainzer Gesundheitsministeriums am Dienstag eine entsprechende Gesetzesvorlage. Die Förderung soll die bereits seit 2021 bestehende Landarztquote ergänzen, nach der aktuell 16 bis 17 Studienplätze pro Semester an der Mainzer Universitätsmedizin angehenden Medizinern vorbehalten bleiben, die bereit sind, mindestens zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt oder in einem Gesundheitsamt zu arbeiten.

Für künftige Kinderärzte im ländlichen Raum wären nach den Plänen des Landes weitere 15 Studienplätze vorgesehen. Trotz der bislang auf Bundes- und Landesebene ergriffenen Maßnahmen seien „Versorgungslücken im ländlichen Raum für die Zukunft nicht auszuschließen“, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Die geplanten Änderungen könnten „langfristig wirksame Anreize schaffen, um die Attraktivität der kinder- und jugendärztlichen Tätigkeit auch in ländlichen Regionen zu steigern“.

Über die Quote bekommen auch Abiturientinnen und Abiturienten ohne Einser-Abitur eine bessere Chance auf einen Studienplatz. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll die Gesamtzahl der Studienplätze an der Mainzer Universitätsmedizin nach den Plänen des Landes von aktuell rund 475 noch auf 500 steigen. Von dem gesonderten Auswahlverfahren nach der „Landkinderarzt-Quote“ könnten dann bis zu 15 Bewerberinnen und Bewerber pro Jahr profitieren.

Gesundheitsminister Hoch hatte Ende 2023 in einer Landtagsdebatte angekündigt, die bereits eingeführte Landarztquote um ein gesondertes Kontingent für Kinder- und Jugendmediziner zu erweitern. Die Opposition lehnte den Vorstoß zunächst ab. Nicht alle Probleme ließen sich über immer neue Quoten regeln. Außerdem gebe es gebe genügend junge Menschen, die sich für Kinderheilkunde interessieren. Nach dem Willen der Landesregierung soll das Gesetz im Mai in den Landtag eingebracht werden und im Herbst in Kraft treten.