Ein deutliches Zeichen gegen Hass und Diskriminierung hat die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden gesetzt. „In Zeiten von Hass und Hetze brauchen wir Distanz von extremistischen Strömungen“, sagte Synodalpräsident Axel Wermke bei der fünftägigen Tagung, die am Samstag in Bad Herrenalb (Kreis Calw) zu Ende ging.
Die 73 Synodalen beschlossen, ein explizites Diskriminierungsverbot in die landeskirchliche Grundordnung, die Kirchenverfassung, aufzunehmen. Darin heißt es jetzt: „Eine diskriminierende Behandlung etwa aufgrund des Geschlechts, des Lebensalters, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, einer Behinderung, einer rassistischen Zuschreibung oder ethnischer Herkunft ist unzulässig.“
Schon bisher sei im landeskirchlichen Leitungs- und Wahlgesetz geregelt, dass Gemeindeglieder ihre Wahlberechtigung verlieren, wenn sie offenkundig diskriminierend und menschenverachtend agierten, hieß es. Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni will das Kirchenparlament zudem eine Erklärung abgeben. Landesbischöfin Heike Springhart, hatte in ihrem Bischöfinnenbericht dazu aufgerufen, demokratische Parteien zu wählen.
In dem Bericht hatte sie sich auch zum Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche geäußert: Das Thema werde die Kirche so lange begleiten, wie es Betroffene von sexualisierter Gewalt gebe. Nötig sei eine selbstkritische Aufarbeitung: „Wir müssen entschiedener zuhören, behutsamer formulieren und nicht pathetische Erklärungen abgeben, sondern konkrete Handlungsschritte gehen.“
Dafür will die Kirche drei neue Stellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt einrichten und 300.000 Euro jährlich in ihren Haushalt einstellen. Zwei Stellen sollen die Gemeinden, Bezirke und Dienstgruppen in den Themen Prävention und Intervention unterstützen. Die dritte Stelle soll die Stabsstelle sexualisierte Gewalt im Evangelischen Oberkirchenrat verstärken.
Seit der Veröffentlichung der ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt meldeten sich mehr Menschen, sagte Springhart. Während es im Jahr 2023 zwei Meldungen gegeben hatte, seien es jetzt bereits zwölf, sagte Diakonie-Chef Urs Keller.
Darüber hinaus bereitete das Kirchenparlament den Weg für eine Verwaltungsreform. Anstelle der bisher kleinteiligen Struktur von derzeit 14 Verwaltungseinheiten soll es perspektivisch drei zentrale Dienstleistungszentren geben.
Durch diese Neustrukturierung seien perspektivisch bis zum Jahr 2032 Personal- und Sachkosten in Höhe von mindestens 30 Prozent einzusparen. Der landeskirchliche Haushalt betrug im Jahr 2022 rund 500 Millionen Euro.
Zudem soll die Digitalisierung der Landeskirche vorangebracht werden. Dies solle „mehr Freiräume für die wesentlichen Aufgaben, insbesondere die Verkündigung des Evangeliums“ schaffen, heißt es in dem Beschluss.
Auch in Zukunft will die Landeskirche weiter ein besonderes Augenmerk auf die Jugendarbeit legen. Laut Landesjugendreferentin Kerstin Sommer, Mitherausgeberin der Studie „Jugend zählt 2“, nimmt jedes fünfte evangelische Kind zwischen sechs und 17 Jahren regelmäßig an einem Gruppenangebot der badischen Kirche teil. Zehn Prozent besuchten einen der vielfältigen Kindergottesdienste. „Zum Vergleich: Ein bis zwei Prozent der Erwachsenen gehen zu den Sonntagsgottesdiensten“, erläuterte Sommer. (0822/19.04.2024)