Der Hessische Staatsgerichtshof befasst sich mit den Landesregeln für Demonstrationsverbote. Geklagt haben Linke und AfD. Sie sehen die Versammlungsfreiheit zu stark eingeschränkt.
Das hessische Verfassungsgericht hat am Mittwoch über Klagen gegen das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz verhandelt. Die früheren Landtagsfraktionen von Linke und AfD halten das 2023 verabschiedete Landesgesetz für verfassungswidrig, weil es die Versammlungsfreiheit zu stark einschränke. Die Antragsteller argumentierten, Kundgebungen und Demonstrationen dürften nur dann verboten oder mit Auflagen belegt werden, wenn fundamentale Verfassungsgüter wie der Schutz von Leib und Leben das verlangten.
Dagegen verteidigte die hessische Landesregierung die gesetzlichen Regelungen. Diese seien notwendig, um zur Gefahrenabwehr auf immer neue Formen von Versammlungen wie etwa das Abseilen auf Autobahnen oder die Besetzung von Wäldern gegen deren Abholzung zu reagieren, betonte die Landesregierung. Insbesondere der Schutz der öffentlichen Ordnung erfordere die Möglichkeit, das Versammlungsrecht im Einzelfall zu beschränken.
Der Hessische Landtag hatte 2023 ein eigenes Versammlungsgesetz beschlossen. Es löste damit für Hessen das Versammlungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 1953 ab und geht im Detail deutlich über dessen Regelungen hinaus. Mit einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist in einigen Monaten zu rechnen.