Artikel teilen:

Land erleichtert Antragsstellung für Menschen mit Behinderung

Das Niedersächsische Sozialministerium hat zusammen mit dem niedersächsischen Integrationsamt einen Onlinedienst entwickelt, der Antragstellungen für Menschen mit Behinderung in einigen Bereichen barrierefrei in digitaler Form möglich macht. Bislang hätten Leistungen aus der Ausgleichsabgabe für berufstätige und selbständige schwerbehinderte Personen mit zahlreichen Papierformularen beantragt werden müssen, teilte das Ministerium am Freitag in Hannover mit. Mit wenigen Klicks könnten schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Antrag nun online stellen und alle erforderlichen Unterlagen direkt mit hochladen.

„Ein wichtiger Schritt“, sagte Staatssekretärin Christine Arbogast für das Sozialministerium. „Durch den erleichterten Zugang wird die Integration von schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt vorangetrieben. Bei der Entwicklung des neuen Onlinedienstes waren Menschen mit Behinderungen und Integrationsämter anderer Bundesländer beteiligt, sodass dieses Angebot passgenau ausgerichtet wurde.“

Die Ausgleichsabgabe ist ein zentrales Instrument des Schwerbehindertenrechts, sie darf nur zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt werden. Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Erfüllen sie diese Quote nicht, so müssen sie eine Ausgleichsabgabe entrichten. Die dadurch eingenommenen Gelder fließen in die Förderung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen oder in andere Maßnahmen, die die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern.