Qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland sollen künftig einfacher eine Stelle in Deutschland annehmen können. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundesrat gebilligt. Vorgesehen ist demnach unter anderem ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild und eine erleichterte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist die Reform eines Gesetzes, das der Bundestag vor drei Jahren beschlossen hatte. Die neue Regelung senkt bestehende Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU ab und erleichtert Bedingungen für Berufsanfänger – ebenso Regelungen zur Mobilität und zum Familiennachzug. Auch die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses soll vereinfacht werden. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.
Auch Asylbewerber betroffen
Eine sogenannte Chancenkarte soll Menschen auch ohne Berufsabschluss Möglichkeiten für einen Arbeitsplatz in Deutschland geben. Dafür müssen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Auch für Asylbewerber soll es einfacher werden, ein Bleiberecht zu erhalten, wenn sie bei entsprechender Qualifikation ein Arbeitsplatzangebot vorweisen können. Die Regelung soll für laufende Asylverfahren bis zum 29. März rückwirkend gelten. Die entsprechenden Asylverfahren würden durch einen sogenannten Spurwechsel beendet.
Heil: Bürokratie bei Einwanderung vermindern
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte im Bundesrat, das beste Gesetz helfe nicht, wenn es nicht gelinge, die Bürokratie zu vermindern sowie die Visaverfahren und Anerkennung der Berufsabschlüsse zu beschleunigen. Deutschland brauche bis 2035 sieben Millionen Arbeits- und Fachkräfte. Deshalb müssten Einwanderung und die Mobilisierung zusätzlicher Arbeitskräfte im Inland Hand in Hand gehen.
Der Deutsche Caritasverband begrüßte Verbesserungen bei der Fachkräfteeinwanderung. Er kritisierte jedoch, dass der Bürokratieabbau nicht weit genug gehe. Ein für viele oft zermürbende Anerkennungsverfahren bleibe bestehen. Dies und die etwa nun installierte Anerkennungspartnerschaft, die von Betrieben jeweils neu und im Einzelfall geleistet werden müsse, erschwere nach wie vor den Zugang geeigneter ausländischer Fachkräfte.