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Krankenhausplanung NRW tritt weitgehend in Kraft

In Nordrhein-Westfalen tritt am Dienstag ein Großteil der Regelungen der neuen Krankenhausplanung landesweit in Kraft. Wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag in Düsseldorf mitteilte, können Krankenhäuser in NRW Leistungen aus 54 von insgesamt 64 Leistungsgruppen dann nur noch anbieten, wenn die Leistungsgruppen ihnen im Feststellungsbescheid zugewiesen worden sind. Nachdem die Landesregierung im Dezember 2024 das Krankenhausplanungsverfahren abgeschlossen hat, indem den Krankenhäusern ihr zukünftiges Leistungsportfolio verbindlich mitgeteilt wurde, startet nun die Umsetzung in der Praxis, wie der Minister erklärte.

Für die Umsetzung von Änderungen in den übrigen zehn Leistungsgruppen besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember. Dabei handelt es sich um Leistungsgruppen der Kardiologie, der Notfallversorgung, der Orthopädie und um die Leistungsgruppe „Bariatrische Chirurgie“ bei operativen Maßnahmen von Fettleibigkeit.

Laumann betonte, dass NRW als erstes Bundesland nicht mehr anhand von Betten plane, sondern Leistungsgruppen das entscheidende Kriterium seien. Die neue Planung bedeute für die Kliniken eine deutliche Umstellung ihrer Versorgungsaufträge und habe wirtschaftliche Folgen. Es überrasche daher nicht, dass manche Häuser gegen die Planung klagten, um zusätzliche Zuweisungen von Leistungsgruppen zu erlangen. Bei den Verwaltungsgerichten lägen derzeit 93 Klagen vor, die sich zumeist gegen einzelne Planungsentscheidungen richten. Im Vergleich zu den rund 6.200 Einzelentscheidungen sei das allerdings eine relativ geringe Zahl.

Hinzu kommen den Angaben nach 44 Eilverfahren, um eine aufschiebende Wirkung der beklagten Zuweisungsentscheidungen des Landes bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu erwirken. Bislang liegen dem Ministerium zufolge in insgesamt 31 der 44 Eilverfahren erstinstanzliche Beschlüsse der Verwaltungsgerichte vor. 24 Anträge der Krankenhäuser wurden demnach abgelehnt. Fünf Anträgen wurde seitens der Verwaltungsgerichte stattgegeben. In zwei Eilverfahren wurde sowohl zugunsten des Landes als auch zugunsten der Krankenhäuser entschieden. Gut 80 Prozent der bislang getroffenen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte seien im Sinne der Landesregierung getroffen worden.

Ein Grundsatz der neuen Systematik in NRW ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll. Dieses Ziel wurde Laumann zufolge mit 98,6 Prozent im Rheinland und mit 93,1 Prozent in Westfalen-Lippe übererfüllt. Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe sollen abgebaut und Schwerpunkte in einzelnen Krankenhäusern aufgebaut werden. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie, wie Laumann erläuterte.

Die Landesregierung unterstützt die Krankenhäuser bei den Strukturveränderungen finanziell. Zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans werden den Angaben nach in dieser Wahlperiode rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die ersten Förderbescheide in Höhe von rund 409 Millionen Euro wurden bereits Anfang Dezember an acht Krankenhäuser überreicht.

ad