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Kommunen in Hessen schränken Feuerwerk an Silvester ein

Manche Kommunen in Hessen haben für Silvester das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Zonen verboten. Die Stadt Frankfurt hat das Feuerwerkverbot von der Fußgängerbrücke über den Main „Eiserner Steg“ und ihren Brückenköpfen in diesem Jahr ausgedehnt auf die zentrale Fußgängerzone auf der Zeil mit den beiden belebten Plätzen und Verkehrsknotenpunkten Hauptwache und Konstablerwache. Grund sei die „vermehrte Polizeiarbeit“ dort in den vergangenen Jahren, teilte die Stadt mit.

Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Frankfurt drängten sich im vergangenen Jahr in der Silvesternacht Menschenmengen auf dem Eisernen Steg, der Zeil und der Konstablerwache. Es habe zahlreiche Polizeieinsätze gegeben, weil Feuerwerkskörper und Böller auf Personen und Einsatzfahrzeuge geworfen worden seien. Auf der Konstablerwache sei auch ein Lautsprecherwagen der Polizei angegriffen worden. Auch der Frankfurter Zoo wird nach Angaben der Stadt als „brandempfindliche Anlage“ eingestuft, weshalb nach dem Bundesgesetz in der Nähe keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.

Die Stadt Kassel verbietet dieses Jahr das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen der Innenstadt. Das Verbot bezieht sich unter anderem auf den Bereich des Königsplatzes, des Friedrichsplatzes, des Opernplatzes, des Florentinerplatzes und Teilbereiche der Oberen Königsstraße sowie der Treppenstraße. In diesen Bereichen sei von einem erhöhten Brandrisiko auszugehen.

Die Stadt Kassel wünsche eine Änderung des Bundesrechts, damit die Kommunen die Entscheidungsbefugnis über generelle Einschränkungen von Feuerwerk bekämen, teilte der Magistratssprecher Sascha Stiebing dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Der entsprechende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von Oktober 2022 „wurde damit begründet, dass die jährlich wiederkehrenden Gefährdungen und Schäden durch die missbräuchliche Verwendung von Feuerwerk in den Wochen vor und nach Silvester bei vielen die Frage aufwerfen, ob diese Belastung bei der Abwägung gegenüber dem Genuss des Feuerwerks verhältnismäßig ist“.

Weitere negative Auswirkungen von Feuerwerk seien das hohe Müllaufkommen, die erhöhte Feinstaubbelastung und der enorme Lärm, ergänzte Stiebing. Neue Formen der Silvesterfeiern würden zudem die öffentliche Sicherheit stärken, indem sie Feuerwehr, Rettungsdienste und das medizinische Versorgungssystem entlasteten.

Strenge Verbotsregeln gelten in historischen Altstädten. Die Stadt Marburg verbietet wie in den vergangenen Jahren ein Feuerwerk in der kompletten Oberstadt. Die Stadt beziehe auch Schloss und Schlosspark, Lutherischer Kirchhof sowie die Fläche vor der Elisabethkirche ein, teilte die Stadt mit. Dieses Verbot nach dem bundesweit geltenden Sprengstoffrecht gelte nicht nur an Silvester, sondern das ganze Jahr über. Grund sei die hohe Brandgefahr zwischen den Fachwerkhäusern.

Auch die Stadt Limburg verbietet wie im vergangenen Jahr ein Feuerwerk in der gesamten Altstadt und auf der Alten Lahnbrücke. Zudem ist auf dem Domplatz das Abbrennen von Böllern oder das Zünden von Raketen untersagt.

Die Hessische Landesregierung bittet darüber hinaus die Bevölkerung, außerhalb geschlossener Ortschaften im Bereich des Vorkommens der Afrikanischen Schweinepest auf ein Feuerwerk zu verzichten. So werde die Gefahr verringert, dass infizierte Wildschweine aufgeschreckt werden und das Virus in andere Gebiete weitertragen, teilte das Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden mit.