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Koalitionsfraktionen erzielen Einigung bei Migrationsgesetzen

Der Bundestag kann im Januar über die Gesetze zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und zur Verbesserung der Rückführungen abstimmen. Wie die Koalitionsfraktionen am Mittwoch in Berlin mitteilten, konnten sie bei noch strittigen Punkten eine Einigung erzielen. Die Reformen würden sowohl einer modernen Einwanderungsgesellschaft als auch den Prinzipien von Humanität und Ordnung gerecht, heißt es.

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts soll den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern und eine doppelte Staatsangehörigkeit generell hinnehmen. Die Einbürgerung soll bereits nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren.

Bewerber müssen aber ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen selbst bestreiten und Deutschkenntnisse nachweisen. Ausnahmen gelten für sogenannte Gastarbeiter, die schon jahrelang in Deutschland leben. Wie SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese auf Anfrage mitteilte, einigten sich die Koalitionäre darauf, dass auch Ehegatten von Gastarbeitern von der Forderung nach Lebensunterhaltssicherungen ausgenommen werden sollen. Zudem solle es etwa bei Menschen mit Behinderung oder Rentnern Härtefallklauseln geben.

Beim Thema Rückführung einigten sich die Koalitionsfraktionen demnach auf Klarstellungen. So sei geregelt, dass die Seenotrettung auch künftig nicht strafbar sei und Minderjährige nicht in Abschiebehaft genommen werden könnten. In dem Gesetz ist unter anderem geregelt, die Befugnisse für Behörden und die Polizei bei der Durchsetzung von Rückführungen auszuweiten. Weiter sollen die sogenannten Mitwirkungsrechte im Asylverfahren von Asylbewerbern stärker eingefordert werden. Auch soll die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams verlängert werden.