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Kirchenglocken als “lebendige Tradition” anerkannt

Glockenguss und Glockenmusik werden in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen. Die Kulturministerkonferenz der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hätten am Mittwoch bestätigt, diese Kulturform gemeinsam mit 17 weiteren lebendigen Traditionen in das Verzeichnis aufzunehmen, teilte die badische Landeskirche am Freitag in Karlsruhe mit.

Die Aufnahme ins Verzeichnis werde der Bedeutung gerecht, die das Glockenwesen seit der Karolingerzeit in den deutschen Ländern habe, sagte Michael Kaufmann vom Orgel- und Glockenprüfungsamt der Evangelischen Landeskirche in Baden. „Ab dem 8. Jahrhundert wurden Glocken hierzulande gegossen, auf Türme aufgezogen und geläutet.“ Seit damals rufe dieses „erste harmonische Massenmedium“ zum Gottesdienst oder stillen Gebet, warne vor Gefahren oder erklinge zu feierlichen Anlässen. „Beim Uhrschlag und im Läuten vertrauter Töne spiegelt sich ein Stück unserer Identität.“

Laut Mitteilung wird das überlieferte Wissen und Können heute noch in fünf Glockengießereien in Deutschland aktiv weitergegeben. In der badischen Landeskirche gibt es etwa 700 Geläute mit etwa 2.500 Glocken. Eine der ältesten Glocken erklingt in der Bergkirche St. Michael in Büsingen am Hochrhein, sie wurde um das 12. Jahrhundert wahrscheinlich auf der Klosterinsel Reichenau gegossen. Eine der jüngsten Glocken ist die 2004 gegossene Friedensglocke in der Christuskirche Karlsruhe, sie wiegt mehr als neun Tonnen.

Eingereicht wurde der Antrag für die Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vom Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen, vom Westfälischen Glockenmuseum Gescher und von der Deutschen Glockenspielervereinigung. (0699/28.03.2025)