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Kein zentrales Denkmal für Herbst 1989 in Thüringen

Die Thüringer Landesregierung fordert, die Leistungen für DDR-Unrechtsopfer von der jüngst verhängten Haushaltssperre im Bund auszunehmen. Für die Betroffenen in Thüringen bestehe weiterhin ein hoher Beratungsbedarf, sagte der Chef der Thüringer Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), anlässlich der Beratung des SED-Unrechtsberichtes durch das Kabinett am Dienstag in Erfurt. Die Entschädigungs- beziehungsweise Beratungsprogramme etwa für die Opfer von DDR-Zwangsadoptionen, Heimkindern oder der Dopingprogramme im DDR-Sport müssten ohne Abstriche weitergeführt werden.

Diskutiert habe die Landesregierung auch die Forderung nach einem Denkmal für die friedliche Revolution von 1989/90. Hiervon nehme das Kabinett nach Rücksprache mit den einschlägigen Geschichtsvereinen im Freistaat vorerst Abstand, sagte Hoff. Es bestehe Einigkeit darüber, dass mit dem Glas-Kubus in der Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße in Erfurt heute bereits ein zentraler Erinnerungsort bestehe.

Darüber hinaus verfüge Thüringen über eine dezentrale Struktur von Erinnerungsorten an das DDR-Unrecht. Darunter befinden sich laut Hoff ehemalige Strafanstalten, Kinderheime oder Erinnerungsorte für die kirchliche Umweltbewegung. Sie repräsentierten die unterschiedlichen Unterdrückungsstrukturen in der DDR.

Hoff betonte die Notwendigkeit, die Erinnerungsarbeit gerade zu den jeweiligen historischen Gedenktagen fortzuführen. Hier sei es wichtig, in der Beschäftigung mit der DDR-Diktatur sowohl die Opfer, als auch die Widerständigkeit von Bürgerinnen und Bürgern in den Blick zu nehmen.