Frauen müssen nach einer Vergewaltigung bald nicht mehr selbst für die „Pille danach“ aufkommen. Der Bundesrat billigte in Berlin die Streichung der bisher geltenden Altersgrenze von 22 Jahren. Damit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Kosten für die Notfallverhütung auch für ältere Frauen, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung gibt.
Die Regelung ist im „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ enthalten, das sich auf viele verschiedene Aspekte des Gesundheitssystems bezieht. Es sieht unter anderem den Wegfall der Honorarbudgets für Hausärzte vor und tritt in Kürze in Kraft.
„Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“
Teil des Gesetzes ist auch ein erleichterter Zugang zu Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen, die in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen behandelt werden. Für diese Gruppe wird künftig immer vermutet, dass das gewünschte Hilfsmittel tatsächlich erforderlich ist, sofern es von einem Arzt oder einer Ärztin des Zentrums empfohlen wurde.