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Tanzverbot an Karfreitag: Was in welchem Bundesland gilt

An Karfreitag herrscht in Deutschland Tanzverbot – allerdings nicht in allen Bundesländern gleich lang. Welche Regeln wo gelten.

Das Tanzverbot an Karfreitag kommt nicht immer gut an. Hier eine Demo gegen das Tanzverbot in München
Das Tanzverbot an Karfreitag kommt nicht immer gut an. Hier eine Demo gegen das Tanzverbot in MünchenImago / aal.photo

An Karfreitag erinnern die Christen an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. Er ist einer der sogenannten stillen Tage, an dem Sport- und andere öffentliche Veranstaltungen und auch die öffentliche Aufführung einzelner Filme wie etwa “Das Leben des Brian” verboten sind. Außerdem herrscht weiterhin bundesweit ein Tanzverbot, auch wenn dies inzwischen von vielen als nicht mehr zeitgemäß kritisiert wird.

Das Tanzverbot gilt in allen 16 Bundesländern, aber in unterschiedlicher Länge – am längsten in Rheinland-Pfalz (Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr), am kürzesten in Bremen (Karfreitag 6 bis 21 Uhr).

  • Baden-Württemberg: Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr
  • Bayern: Gründonnerstag 2 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr
  • Berlin: Karfreitag 4 Uhr bis 21 Uhr
  • Brandenburg: Karfreitag 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr
  • Bremen: Karfreitag 6 Uhr bis 21 Uhr
  • Hamburg: Karfreitag 5 Uhr bis 24 Uhr
  • Hessen: Gründonnerstag 4 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr
  • Mecklenburg-Vorpommern: Karfreitag 0 Uhr bis Karsamstag 18 Uhr
  • Niedersachsen: Gründonnerstag 5 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr
  • Nordrhein-Westfalen: Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr
  • Rheinland-Pfalz: Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersonntag 16 Uhr
  • Saarland: Gründonnerstag 4 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr
  • Sachsen: Karfreitag 0 Uhr bis 24 Uhr
  • Sachsen-Anhalt: Karfreitag 0 Uhr bis 24 Uhr
  • Schleswig-Holstein: Karfreitag 2 Uhr bis Karsamstag 2 Uhr
  • Thüringen: Karfreitag 0 Uhr bis 24 Uhr