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Kabinett will Rechte von Missbrauchsopfern stärken

Die Bundesregierung befasst sich am heutigen Mittwoch mit einem Gesetzentwurf, durch den Opfer von Missbrauch mehr Rechte erhalten sollen. Es soll Betroffenen etwa das Recht auf Akteneinsicht in Jugendämtern geben. Zudem soll es Belange der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, sowie der Aufarbeitungskommission regeln. Vorgesehen ist unter anderem eine Berichtspflicht der Beauftragten vor dem Bundestag.

SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf ein solches Gesetz verständigt. Nicht geregelt wird in dem Entwurf die Zukunft des Fonds für sexuellen Missbrauch, der 2013 aufgelegt wurde. Er soll Unterstützung zur Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend gewähren. Betroffene können Sachleistungen wie Therapien oder Bildungsmaßnahmen im Gesamtwert bis zu 10.000 Euro beantragen. Das Gesamtvolumen des Fonds beläuft sich auf rund 176 Millionen Euro. Davon stellte der Bund mit rund 164 Millionen Euro den Hauptteil, die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Hessen beteiligten sich mit rund 12 Millionen Euro. Ursprünglich war vorgesehen, dass sich alle Bundesländer beteiligen.