Überfüllte Notaufnahmen, überlastete Rettungsdienste: Das soll sich ändern. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung abgesegnet.
Notfallpatienten in Deutschland sollen künftig besser und zielgerichteter versorgt werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit sollen Patienten in Notfällen besser gesteuert und Überlastungen von Medizinern, Notaufnahmen von Krankenhäusern und Rettungsdiensten abgebaut werden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte dazu, wer ambulant behandelt werden könne oder wem sogar eine telefonische oder video-gestützte Beratung reiche, der solle nicht ins Krankenhaus gebracht werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Notdienstnummern von Rettungsdienst (112) und Kassenärzten (116 117) zu vernetzen. Hilfesuchende sollen unter beiden Nummern von sogenannten Akutleitstellen eine telefonische oder telemedizinische Ersteinschätzung erhalten und dann der für sie am besten geeigneten Notfallstruktur zugewiesen werden.
Dabei will der Minister konkrete Vorgaben für die personelle Besetzung, die Qualifikation des Personals und die zeitliche Erreichbarkeit der Anlaufstellen sowie die Wartezeiten für Patienten machen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung und Hausbesuche bereitstellen.
Bundesweit sollen zudem an Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren für Patienten aufgebaut werden. Die Notfallzentren sollen aus einer Notaufnahme des Krankenhauses, einer kassenärztlichen Notdienstpraxis im Krankenhaus oder in seiner Nähe sowie einem “Tresen” als zentrale Entscheidungsstelle bestehen.
Auch hier sollen Patienten nach einer Erstbefragung entweder in die Notaufnahme oder die Notfallpraxis überwiesen werden. Zusätzlich sollen zu Sprechstundenzeiten Vertragsärzte als “Kooperationspraxen” an Integrierte Notfallzentren angebunden werden können. Notdienstpraxen und Notaufnahmen der Krankenhäuser sollen eng zusammenarbeiten.
Geplant ist im Rahmen des Gesetzes außerdem eine Reform der Rettungsdienste, die ebenfalls unter Überlastung und Personalnot leiden. Die Rettungsdienste sollen dabei mit den übrigen Akteuren der Notfallmedizin digital vernetzt werden. Außerdem sollen bundesweite Mindeststandards für die personelle Ausstattung und ihre Arbeit entwickelt werden. Die medizinischen Leistungen der Rettungsdienste sollen künftig bundeseinheitlich abgerechnet werden können. Der Rettungsdienst ist Ländersache; deshalb dürfte es hier komplizierte Verhandlungen geben.