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Kabinett beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse soll dafür sorgen, dass die Mieten in gefragten Gegenden nicht explodieren. Das Bundeskabinette hat jetzt eine langfristige Verlängerung abgesegnet.

Günstiger Wohnungen in guter Lage sind nicht leicht zu finden – trotz Mietpreisbremse
Günstiger Wohnungen in guter Lage sind nicht leicht zu finden – trotz MietpreisbremseImago / Wolterfoto

Die Mietpreisbremse zur Dämpfung der Wohnkosten in Ballungsräumen soll vier weitere Jahre gelten. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für eine Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Die neue Frist war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Ohne Verlängerung läuft die Mietpreisbremse Ende dieses Jahres aus.

Die 2015 erstmals eingeführte Mietpreisbremse besagt, dass in Gegenden mit schwierigem Wohnungsmarkt der Mietpreis bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Bundesländer sind dafür zuständig, Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ auszuweisen, in denen diese Regelung gilt. Ziel ist es, den Anstieg der Wohnkosten in Ballungsräumen zu mildern.

Mietpreisbremse: Das sind die Ausnahmen

Es gibt mehrere Ausnahmen von der Mietpreisbremse. Unter anderem fallen Neubauten, die erstmals nach September 2014 genutzt wurden, nicht unter die Regelung. Zwischenzeitlich war eine Verschiebung dieses Stichtags diskutiert worden; der im Kabinett beschlossene Entwurf sagt dazu aber nichts. „Der Entwurf belässt die Stichtagsregelung für Neubauten bei 2014“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der „Rheinischen Post“. „Mein Wunsch ist es, dass die Koalitionsfraktionen das noch mal miteinander besprechen.“

Im Koalitionsvertrag ist zudem die Rede davon, dass „Indexmieten bei der Wohnraumvermietung, möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen“ werden sollen. Auch damit befasst sich der neue Entwurf nicht. „Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt“, erklärte Hubig dazu. „Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant.“ Es könne nicht sein, „dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können“.

Verabschiedet wurde im Kabinett eine sogenannte Formulierungshilfe, auf deren Grundlage die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen können. Dieses Verfahren wird üblicherweise gewählt, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen.