KARLSRUHE – Vor Beginn des NPD-Verbotsverfahrens am Bundesverfassungsgericht hat Bundesjustizminister Heiko Maas vor zu hohen Erwartungen gewarnt. „Selbst wenn die NPD verboten würde, bedeutet das leider nicht, dass es in Deutschland keinen Rechtsextremismus mehr gibt“, sagte Maas. Die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg äußerten sich vor Beginn zuversichtlich zum Ausgang des Verfahrens, das von den Bundesländern angestrengt wurde.
Am Dienstag begann vor dem höchsten deutschen Gericht die mündliche Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren. Die Verhandlung in Karlsruhe war auf drei Tage angesetzt; über den weiteren Verlauf gab es zu Redaktionsschluss noch keine Angaben. Die Bundesländer hatten den Verbotsantrag über den Bundesrat im Dezember 2013 eingereicht.
Bundesjustizminister Maas betonte: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, egal wie es ausfällt, wird uns die Aufgabe des Kampfes gegen rechts nicht abnehmen“, sagte er den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe. Das bleibe eine Daueraufgabe für Politik und Zivilgesellschaft. (Siehe Kommentar Seite 5.) epd
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