BIELEFELD – In einem Streit um gekürzte Sonderzahlungen hat ein Mitarbeiter des Evangelischen Johanneswerks in Bielefeld vor dem Bundesarbeitsgericht eine Nachzahlung erstritten. Wenn der Anspruch auch für weitere Mitarbeiter gelte, werde das Johanneswerk „nach eingehender Prüfung des Urteils alle daraus resultierenden Ansprüche unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszahlen“, erklärte der Vorstand des Johanneswerks, Ingo Habenicht. Eine Bewertung sei erst möglich, wenn das Urteil schriftlich vorliege.
Das diakonische Unternehmen hatte die Zahlungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für zahlreiche Mitarbeiter gekürzt, nachdem es 2011 ein negatives Betriebsergebnis hatte. Gegen die Kürzung hatte ein Mitarbeiter des diakonischen Trägers geklagt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gab dem Kläger in einer Einzelfallentscheidung recht. Laut Gericht wären die Kürzungen nur dann rechtens, wenn für alle Mitarbeiter die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (AVR) gelten würden. Das trifft jedoch nur auf einen Teil der rund 6500 Beschäftigten zu.
Rückzahlungen in Höhe von vielleicht mehreren Millionen Euro seien für das Johanneswerk natürlich eine Belastung, sagte Habenicht. Das sei jedoch zu bewältigen.
Das 1951 gegründete Johanneswerk ist einer der großen diakonischen Träger Europas mit Sitz in Bielefeld. In mehr als 70 Einrichtungen arbeiten rund 6500 Mitarbeiter. Die Angebote richten sich an alte und kranke Menschen sowie Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche. epd
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