Südafrika wirft Israel völkermörderische Taten im Gazastreifen vor. Dies weist alle Vorwürfe zurück und bezichtigt Südafrika der Zusammenarbeit mit Terroristen. Jetzt behandelt der Internationale Gerichtshof das Thema.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) wird am kommenden Donnerstag und Freitag öffentliche Anhörungen im Fall des Völkermordvorwurfs gegen Israel durchführen. Das teilte das Gericht am Mittwochabend auf der Plattform X mit. Dabei soll am Sitz des IGH in Den Haag zunächst Antragsteller Südafrika gehört werden (11. Januar) sowie anschließend Israel (12. Januar). Das Verfahren kann sich über Jahre hinziehen.
Südafrika hatte nach Gerichtangaben am 29. Dezember einen Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen gegen Israel beim IGH gestellt. Es wirft Israel vor, im Gazastreifen gegen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (“Völkermordkonvention”) zu verstoßen. In der Klageschrift heißt es laut IGH, dass “die Handlungen und Unterlassungen Israels völkermörderischen Charakter haben”, da sie mit der Absicht begangen würden, “die Palästinenser in Gaza zu vernichten”.
Südafrika fordert demnach Maßnahmen, die die Rechte des palästinensischen Volkes vor “weiterem, schwerem und nicht wiedergutzumachendem Schaden” schützen sollen und Israel an einem Genozid in Gaza hindern.
Israel wies die Anschuldigungen zurück. “Die Behauptung Südafrikas entbehrt sowohl der sachlichen als auch der rechtlichen Grundlage”, schrieb Lior Haiat, Sprecher des israelischen Außenministeriums, auf X. Er warf Südafrika Blutverleumdung und die Zusammenarbeit mit einer Terrororganisation vor, die zur Zerstörung Israels aufrufe. Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu bezeichnete die Äußerungen Südafrikas in einer Regierungssitzung als verlogen. Nicht Israel, sondern die Hamas sei gekommen, um Völkermord zu begehen.
Israelischen Medienberichten zufolge erwägt das Land, von seinem Recht Gebrauch zu machen, einen Richter zu ernennen, der in seinem Namen an der Anhörung teilnehmen soll. Dieses Recht steht auch dem Antragsteller Südafrika zu.
Zuletzt hatten renommierte israelische Anwälte und Experten für Internationales Recht und Menschenrechte den israelischen Strafverfolgungsbeamten vorgeworfen, nicht gegen Minister und Abgeordnete vorzugehen, die zu ethnischen Säuberungen und Völkermord aufgerufen haben. “Die ausdrücklichen Aufforderungen, Gräueltaten an Millionen von Menschen zu begehen, sind zum ersten Mal, an das wir uns erinnern können, zu einem legitimen und gewöhnlichen Teil des israelischen Dialogs geworden”, zitiert die Zeitung “Haaretz” aus einem entsprechenden Schreiben.
Der 1945 gegründete IGH ist das wichtigste Rechtssprechungsorgan der Vereinten Nationen (UN). Er setzt sich zusammen aus 15 Richterinnen und Richtern aus 15 Ländern, darunter gegenwärtig ein Richter aus Deutschland. Das Gericht wird auf Antrag eines oder mehrerer Staaten tätig und schlichtet Konflikte zwischen Staaten. Es ist nur dann zuständig, wenn alle beteiligten Parteien die Zuständigkeit anerkannt haben. Seine Urteile sind in der Regel bindend, allerdings hat das Gericht keine Handhabe, ihre Umsetzung zu erzwingen. Ferner erstellt der Internationale Gerichtshof Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen für die Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen.