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Urteil im “Compact”-Verbotsprozes am 24. Juni

Im Gerichtsverfahren um das Verbot des rechtsextremen Magazins “Compact” bleibt das Bundesinnenministerium bei seinen Anschuldigungen gegen das Medium. Chefredakteur Elsässer ist sich nach wie vor keiner Schuld bewusst.

Das Bundesverwaltungsgericht will am 24. Juni sein Urteil im Verbotsverfahren gegen das rechtsextreme Magazin “Compact” verkünden. Das kündigte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft nach zwei Tagen mündlicher Verhandlung am Mittwochabend in Leipzig an.

Seit Dienstag hatten sich das Bundesinnenministerium, dass das Verbot im Sommer 2024 erlassen hatte, und das Magazin um seinen Chefredakteur und Herausgeber Jürgen Elsässer vor dem 6. Senats des obersten Bundesgerichts eine kleinteilige Auseinandersetzung geliefert. Hierbei ging es um die Frage, ob das Magazin und die weiteren Angebote und Veranstaltungen der Compact Magazin GmbH Teil einer Bewegung sind, die die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland langfristig untergraben und durch ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonstrukt ersetzen will. “Compact” hat dabei stets argumentiert, mit den zum Teil zugespitzten Aussagen des Blattes verfolge man keine Strategie des Umsturzes. Sie seien zudem von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.

Der Prozess war am Mittwoch mit der Bewertung exemplarischer Aussagen aus dem Magazin und aus Video-Angeboten des Verlags fortgesetzt worden. Das Bundesinnenministerium betonte nochmals den Extremismus-Vorwurf, weshalb die Compact Magazin GmbH im Juli 2024 verboten worden war. Nach einer Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war das Verbot im August vorübergehend außer Kraft gesetzt worden, so dass “Compact” weiter erscheinen konnte.

Aussagen des “Compact”-Herausgebers und Chefredakteurs Jürgen Elsässer, man wolle “das Regime stürzen”, relativierte “Compact”-Anwalt Ulrich Vosgerau als “Werbemaßnahme” und “Zuspitzung”, die im Mediengeschäft üblich wäre. Das Bundesinnenministerium hatte dem Gericht auf über 240 Seiten Textbelege und Video-Ausschnitte vorgelegt, die nach seiner Sicht Verstöße gegen die Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip sowie Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus dokumentieren.

Einige von diesen wurden am zweiten Prozesstag exemplarisch präsentiert und diskutiert. Die “Compact”-Seite sieht Äußerungen wie “Passdeutsche”, “Gebärprämie für Umvolkung” oder “Volksaustausch” durch “Turbomigration” dabei als von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie legte ebenfalls eine Liste von Beweisen vor, die belegen sollten, dass “Compact” vielschichtiger und gegenüber Ausländern und Migranten nicht grundsätzlich negativ berichte.

Am Mittwoch ging es auch um das Verhältnis von “Compact” zum österreichischen Rechtsextremisten und Identitären Martin Sellner und zu dessen völkischen Konzepts der sogenannten Remigration, also der Rückführung von Menschen mit Migrationsgeschichte in ihre Herkunftsländer. Sellner schreibt eine regelmäßige Kolumne für das Magazin und steuerte auch Videos für den Online-Auftritt bei. Während der Anwalt des Bundesinnenministerium hier klare Belege sieht, dass “Compact” damit die Ziele Sellners gutheiße und mitverfolge, erklärte Elsässer, dass das nicht seine Meinung als Chef sei. Sellner sei beim Magazin “nur Print-Autor”. Gleichwohl schätze er Sellner als “Menschen und Charakter”, so Elsässer: “Was seine Praxis angeht, ist er ein Held, er ist der Rudi Dutschke von rechts.”

Sollten das Bundesverwaltungsgericht am 24. Juni das Verbot bestätigen, müssten das Magazin und seine Online-Auftritte umgehend eingestellt werden.