Der heftig kritisierte Abschiebeversuch eines syrischen Mädchens aus einer Grundschule in Naumburg war laut Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) verhältnismäßig. Sie erklärte am Dienstag in Magdeburg, alle Behörden hätten rechtmäßig, sensibel und mit Augenmaß gehandelt. Die Ausländerbehörde des Burgenlandkreises sowie die Polizeiinspektion Halle hätten daher öffentlichen Rückhalt verdient, betonte die Ministerin.
Zwar sei eine Abschiebung aus einer Schule immer das letzte Mittel und dürfe nur nach sorgfältiger Abwägung und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Das sei aber in diesem Fall notwendig gewesen. So hätten die Beamten keine Klassenräume oder die Turnhalle der Naumburger Grundschule betreten. Das zehnjährige Mädchen sei vom Lehrpersonal aus dem Schulgebäude gebracht worden. „In keinem Fall wurde unmittelbarer Zwang angewendet“, betonte Zieschang.
Dabei sei es auf dem Schulhof zu einer „emotionalen Situation“ gekommen, als das Mädchen seinen Vater gesehen habe. Er habe die Behörden zu der Schule begleitet und sei mit der Maßnahme einverstanden gewesen, hieß es. Die Situation sei nicht nur für die Familie, sondern auch für die beteiligten Beamten und Lehrer eine belastende Situation gewesen.
Dass sich die Behörden dafür entschieden hätten, zwei der insgesamt fünf Kinder der Familie aus ihren Schulen abzuholen, gehe auf das Verhalten der Familie zurück. So hätten die Eltern ihre Wohnung nur noch zwischen 7 und 15 Uhr betreten – während sich die Kinder in der Schule befanden. Außerhalb dieses Zeitraums sei die Familie abgetaucht.
Die „Mitteldeutsche Zeitung“ hatte berichtet, ein Beamter hätte die weinende Zehnjährige aus der Schule geführt. Das Mädchen habe seine Lehrerin um Hilfe angefleht. Die Ministerin erklärte dagegen, die Mitschüler hätten von dem Abschiebeversuch nichts mitbekommen, da die Behörden das Kind erst auf dem Schulhof in Empfang genommen hätten.
Schulen seien keine rechtsfreien Räume, betonte Zieschang weiter. Es sei Aufgabe aller beteiligten Behörden, geltendes Recht unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit durchzusetzen. Schulen dürften nicht missbraucht werden, um eine Abschiebung zu verhindern. Dadurch würden sie zu einem „zweites Kirchenasyl“, machte die Ministerin deutlich.
Dass der Abschiebeversuch letztlich gescheitert sei, gehe auf das Verhalten des Vaters zurück, der am Flughafen Frankfurt (Main) im Flugzeug Widerstand geleistet habe. Bereits im Februar war ein erster Abschiebeversuch am Widerstand der Familie gescheitert.
Die Familie sei ausreisepflichtig, da sie in Bulgarien erfolgreich ein Asylverfahren durchlaufen habe. Eine freiwillige Ausreise habe die syrische Familie, die sich seit August 2024 in Deutschland aufhält, aktenkundig abgelehnt. Seit dem 20. Mai sei die Familie vollständig untergetaucht.