Der Sozialausschuss des Thüringer Landtags beschäftigt sich mit der Förderung der Gebärdensprache für hörgeschädigte Menschen. So soll beispielsweise das Erlernen der Gebärdensprache durch hörende Schülerinnen und Schüler für die Abitur- und Anschlussprüfungen als Fremdsprache anerkannt werden, heißt es in einer Gesetzesvorlage der CDU-Landtagsfraktion, die am Donnerstag im Sozialausschuss auf der Tagesordnung steht. Umgekehrt soll Hörbehinderten, die erst in der Schule die deutsche Schriftsprache erlernen, diese als Fremdsprache anerkannt werden.
Auch soll die Landesregierung prüfen, inwieweit freiwillige Angebote zum Erlernen der Gebärdensprache für Schüler in der gymnasialen Oberstufe unterstützt werden können. Die Vernetzung zwischen Schulen und Betroffenenverbänden solle verbessert werden, um bei Schülern die Sensibilität gegenüber sinnesbehinderten Menschen zu erhöhen und Interesse an einer Ausbildung zu Gebärdensprachdolmetscher zu wecken.
Hintergrund des Änderungsvorschlages zum Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz sei die unzureichende Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen, hieß es. Gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen hätten dadurch vor allem im ländlichen Raum Schwierigkeiten bei der Erledigung ihres Alltags.
Der Antrag erweitert eine Gesetzesinitiative der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes. Der Koalitionsvorschlag schlägt eine Erhöhung des Behindertengelds für blinde und gehörlose Menschen im Sinne eines Inflationsausgleichs vor.