Nach dem Hochwasser im Saarland können Betroffene ab sofort Anträge auf finanzielle Hilfen stellen. „Die exzellente Kooperation zwischen Land und Kommunen hat es möglich gemacht, das Verfahren jetzt starten zu können“, sagte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) am Donnerstagabend in Saarbrücken. Die nötigen Formulare sind unter www.saarland.de/hochwasserhilfe abrufbar. Von den finanziellen Kosten übernimmt das Land den Angaben zufolge 50 Prozent, die Kreisebene 25 Prozent sowie Städte und Gemeinden ebenfalls 25 Prozent.
Die finanzielle Hilfe umfasst laut Landesregierung drei Säulen. Über die Elementarschäden-Richtlinie können bei Schäden ab 5.000 Euro Hilfen gewährt werden. Dafür müssten jedoch die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung sowie Bedürftigkeit vorliegen, hieß es. Wenn diese Punkte zutreffen, werde eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der festgestellten Schadensumme beziehungsweise maximal 75.000 Euro gewährt. Bei einer Schadenssumme von über 150.000 Euro könne ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 Prozent der Zinskosten des zur Behebung der Schäden notwendigen Darlehens für den darüber hinausgehenden Schadensbetrag gewährt werden, erklärte die Landesregierung.
Die zweite Säule ist demnach die Hochwasserhilfe. Bei kleineren Schäden können Haushalte pauschal 1.000 Euro erhalten. Beantragen können diese nur, wer in besonderer Weise nachweislich vom Hochwasser betroffen und „sich in einer akuten Notlage bei der Unterkunft oder durch die Erforderlichkeit notwendiger Beschaffungen von Hausrat“ befinden. Der Schaden muss mindestens 500 Euro betragen.
Die dritte Säule umfasst wiederum eine Härtefallregelung, wie es weiter hieß. Wer infolge des Hochwassers unverschuldet in eine existenzielle Notlage geraten sei, aber nicht die Voraussetzungen für die Elementarschäden-Richtlinie erfülle, könne sich dennoch an die jeweilige Kommune wenden, erläuterte die Landesregierung. In einer Einzelfallprüfung werde dann geschaut, ob eine Unterstützung infrage komme.