Geflüchtete Familien werden aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerk beim derzeitigen Entwurf der Kindergrundsicherung benachteiligt. Es würden darin von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu erhalten, kritisierte das Kinderhilfswerk am Mittwoch in Berlin.
Mit der Grundsicherung sollen nach dem Willen der Regierung ab 2025 Leistungen für Familien wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag und weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammengefasst werden. Familien sollen sie digital beantragen können. Ein Garantiebetrag – das bisherige Kindergeld – soll nach den Plänen für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden. Die Ampel-Regierung hatte sich viele Monate über den Entwurf gestritten, zuletzt ging es unter anderem um den Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind und Monat, der in der Corona-Zeit eingeführt worden war und der ab 2025 für Kinder von Asylbewerbern wegfallen soll.
Die Kinderrechtskonvention verbiete eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus, betonte das Hilfswerk. Deshalb müsse die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Dem Appell schließen sich 23 zivilgesellschaftliche Organisationen an. Dazu gehören der Paritätische Gesamtverband, die Diakonie Deutschland, Pro Asyl sowie Save the Children.
Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen, so die Organisationen. “Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden.”