Artikel teilen:

Hessisches Justizministerium will Dauer von Asylverfahren verkürzen

Das hessische Justizministerium hat die überdurchschnittlich lange Dauer von Asylverfahren im Land als „nicht zufriedenstellend“ bezeichnet. Die Verfahrensdauer solle erheblich reduziert werden, sagte Tanja Eichner, Staatssekretärin im Justizministerium, am Donnerstag in Wiesbaden. Eine zu diesem Thema im Oktober eingesetzte Arbeitsgruppe habe sich dafür ausgesprochen, Asylanträge von Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern und aus Staaten mit niedrigem Fallaufkommen künftig gebündelt in Gießen zu bearbeiten.

Zugleich seien die Verfahrenszeiten „vor allem ein Blick in die Vergangenheit“, zitierte Eichner die Antwort des abwesenden Justizministers Roman Poseck (CDU) auf einen dringlichen Berichtsantrag der FDP-Fraktion im Rechtspolitischen Ausschuss im Hessischen Landtag. Noch immer sei die Statistik geprägt von Altbeständen aus den Jahren 2016 und 2017. In diesem Zeitraum seien „deutlich mehr Klagen“ in Asylsachen eingegangen, als die Verwaltungsgerichtsbarkeit habe abbauen können. So habe sich die Anzahl nicht erledigter Fälle zu den Jahresenden deutlich erhöht. Seit 2018 würden diese Fälle nun abgearbeitet.

Außerdem seien zwischen 2009 und 2014 insgesamt 32 Stellen in den Verwaltungsgerichten abgebaut worden, was erst in den vergangenen beiden Legislaturperioden wieder ausgeglichen worden sei, sagte Eichner. Heute sei die personelle Ausstattung angemessen.

Einer Statistik des Justizministeriums zufolge hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer in Asylsachen in Hessen von 26 Monaten im Jahr 2020 auf 30,7 Monate im Jahr 2021 erhöht. Damit war Hessen vor Brandenburg (33,6 Monate) auf dem vorletzten Platz im Ländervergleich. In Rheinland-Pfalz hatte sich die Durchschnittsdauer von 12,6 Monaten im Jahr 2020 auf 7,2 Monate 2021 verringert und war damit bundesweit am schnellsten.

Bereits vergangene Woche teilte das Justizministerium mit, dass die hessischen Verwaltungsgerichte die Altbestände an Asylverfahren von 25.946 im Jahr 2017 auf 8.937 im vergangenen Jahr reduziert hätten. Die Laufzeiten bei Asylverfahren hätten im ersten Quartal des laufenden Jahres im Schnitt bei 31,1 Monaten, im zweiten Quartal bei 29 Monaten und im dritten Quartal bei 25,9 Monaten gelegen. „Ich gehe davon aus, dass sich dieser Trend auch für die bereits anhängigen Verfahren fortsetzen und verstärken wird“, sagte Poseck.