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Hamburg: Evaluationsbericht zum Resozialisierungsgesetz liegt vor

Die Universitäten Hamburg und Göttingen haben ihren Evaluationsbericht zum Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz vorgelegt. Der Bericht komme zu dem Ergebnis, dass das gesetzlich vorgegebene Übergangsmanagement ein sinnvolles und wichtiges Instrument bei der Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft ist, teilte die Justizbehörde am Freitag mit. Es ergäben sich aber auch Herausforderungen.

Während der Haftzeit werde das Übergangsmanagement-Angebot von den Inhaftierten gut angenommen, hieß es. Bei Personen, die das Angebot auch über ihre Haftentlassung hinaus wahrnehmen, könnten bestehende Probleme gut bearbeitet werden. Auch in der Zusammenarbeit der beteiligten Akteure aus Justizvollzug und ambulanter Straffälligenhilfe habe das Gesetz zu einer Weiterentwicklung geführt.

Herausfordernd sei die Frage, wie es zukünftig gelingen kann, Menschen auch nach ihrer Haftentlassung besser an das Angebot zu binden. Häufig würden Personen nach der Haft den Kontakt abbrechen. Vor große Hürden stelle das Übergangsmanagement zudem die Suche nach einer Unterkunft nach der Haftentlassung. Einige Personen könnten unterstützende Leistungen aufgrund ihres unsicheren Aufenthaltsstatus gar nicht erst in Anspruch nehmen. Oft stünden auch Faktoren wie geringe Bildung, wenig Arbeitserfahrung, Sprachbarrieren, Schulden und Sucht einem erfolgreichen Übergang in ein geordnetes Leben im Wege, hieß es.

Im Bereich der Untersuchungshaft werde das neu eingeführte Konzept der Übergangscoaches von den Praktikern sehr begrüßt, da dadurch ein Angebot geschaffen worden sei, das speziell auf die besonderen Situationen der U-Haft zugeschnitten ist.

Das Gesetz zur stationären und ambulanten Resozialisierung und zur Opferhilfe trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Zeitgleich gab es Anpassungen der Hamburgischen Justizvollzugsgesetze.