Das Landgericht Halle hat am Mittwoch das Hauptverfahren gegen den suspendierten Oberbürgermeister von Halle, Bernd Wiegand (parteilos), wegen mutmaßlicher uneidlicher Falschaussage eröffnet. Wiegand bestreitet die Vorwürfe. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Mit einem Urteil wird Mitte April gerechnet (AZ: 3 Kls 8/22).
Wiegand soll im Oktober 2020 in einem Zivilprozess am Landgericht Halle, in dem der Geschäftsführer der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis (EVG) gegen seine eigene Abberufung vorging, wahrheitswidrig ausgesagt haben. Konkret ging es um die Behauptung, er habe mit dem Geschäftsführer der EVG vereinbart, dass eine beurlaubte Angestellte der Gesellschaft weiter beschäftigt werde.
Wiegand soll 2017 der betroffenen Angestellten ein Passwort verschafft und damit Zugang zum Datennetzwerk der Gesellschaft ermöglicht haben. Die Angestellte war demnach zuvor vom Geschäftsführer der EVG mit sofortiger Wirkung beurlaubt worden, weil ihr gekündigt werden sollte.
Wiegand ist nach Angaben des Landgerichts nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen, dass er an der Beschaffung des Datenzugangs mitgewirkt oder später davon erfahren und nichts veranlasst habe. Ein Hauptverfahren wegen des Ausspähens von Daten hatte die Kammer daher abgelehnt.
Gegen Wiegand läuft zudem ein Disziplinarverfahren. Er war im April 2021 vom Stadtrat beurlaubt worden. Ihm wurden insbesondere Manipulationen bei der Reihenfolge von Corona-Impfungen vorgeworfen.