Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche können im Einzelfall künftig mit höheren Zahlungen im Rahmen des von der Kirche eingesetzten Verfahrens rechnen. Grund dafür ist ein Urteil des Landgerichts Köln, wie die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA in Bonn erklärte. Das Gericht verpflichtete das Erzbistum Köln dazu, 300.000 Euro an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das Urteil wurde unlängst rechtskräftig.
Anerkennungsleistungen im oberen Bereich
Die dem Verfahren zugrundeliegende Ordnung gebiete es, die Anerkennungsleistungen im oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder zu orientieren, hieß es. Das Kölner Urteil falle zweifellos unter diese Kategorie.