Bei einer Trennung stehen viele Paare auch vor der Frage, wer den gemeinsamen Hund nimmt. Kerstin van Kan, Pressereferentin beim Deutschen Tierschutzbund, appelliert an die Besitzer, sich kompromissbereit zu zeigen – dem Tier zuliebe. Denn auch der Hund leidet unter den Folgen der Trennung.
epd: Frau van Kan, worauf sollten Scheidungspaare achten, wenn es um den gemeinsamen Hund geht?
Kerstin van Kan: Das Tierwohl sollte bei einer Scheidung an erster Stelle stehen. Aus Tierschutzsicht sollten sich die Ex-Partner dem Hund zuliebe absprechen und sich einigen, bei wem das Tier bleibt, um eine vertraute Bezugsperson zu behalten. Auf jeden Fall sollten menschliche Auseinandersetzungen nie auf dem Rücken der unschuldigen Tiere ausgetragen werden, die darunter leiden müssten. Im besten Fall überlegt man sich, bevor ein Hund angeschafft, was mit diesem passiert, wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt.
epd: Was bedeutet es für einen Hund, wenn sich die Partner trennen?
Van Kan: Hunde sind Gewohnheitstiere. Eine Scheidung oder Trennung ist auch für sie eine enorme Umstellung, wenn sie aus ihrem gewohnten Umfeld oder Alltag gerissen werden. Wie die Hunde leiden, hängt vom Charakter ab und davon, wie stark das Leben sich verändert: Wenn der Hund plötzlich häufiger alleine gelassen wird, können starke Trennungsängste auftreten. Auch der Umzug an einen anderen Wohnort, etwa vom Land in die Stadt, führt zu Unsicherheit und Stress. Natürlich leidet das Tier auch, wenn es eine vertraute Person verliert.
epd: Ist es für das Tier besser, wenn sich beide Partner weiter um den Hund kümmern?
Van Kan: Dass zwei oder mehrere Haushalte sich langfristig einen Hund teilen, ist aus Tierschutzsicht nicht generell zu befürworten. Ob Dog-Sharing funktionieren kann, hängt vom individuellen Hund, seinem Charakter und seiner spezifischen Sozialisation ab. In jedem Fall sollte der Hund in einem der beiden Haushalte die meiste Zeit verbringen, Tagesroutinen sollten ähnlich sein und es sollte dasselbe Futter verwendet werden.