In der Debatte um Merz und Migration wäre es beinahe untergegangen. Der Bundestag hat zwei Gesetzen zugestimmt, die lange erwartet wurden: für mehr Schutz vor Missbrauch und sowie die bessere Versorgung von Gewaltopfern.
Besserer Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt sowie ein Rechtsanspruch auf Beratung für von Gewalt betroffene Frauen – für diese beiden beschlossenen Gesetze gibt es viel Zuspruch. Der Bundestag hatte am Freitagabend sowohl dem Gewalthilfegesetz als auch dem sogenannten UBSKM-Gesetz zugestimmt.
Die Präsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, begrüßte am Samstag die Aussicht, “dass nun Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen bundesweit gestärkt werden”. Dafür schaffe das Gesetz, das auf den Namen der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Kindesmissbrauch, Kerstin Claus, zurückgeht, “endlich eine verlässliche und rechtssichere Grundlage”.
Insbesondere begrüßte das oberste katholische Laiengremium, dass Betroffene das Recht auf Akteneinsicht in den Jugendämtern erhalten sollen. “Die Erfahrung mit bestehenden Angeboten zeigt, dass die Zahl der Hilfesuchenden immens hoch ist”, so Stetter-Karp. Sie erneuerte die Forderung nach einer entsprechenden Ombudsstelle sowie einer Sicherung des Fonds für Betroffene, der 2013 aufgelegt worden war.
Der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, sprach von einem Meilenstein. Der vorgesehene regelmäßige Bericht des oder der Missbrauchsbeauftragten im Bundestag rücke das Thema “endlich stärker in den Fokus”. Für vollständige Gerechtigkeit bleibe derweil noch viel zu tun.
Auch die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, sprach sich für weitere Schritte aus: “Die nächste Regierung ist gefordert, stringent die Umsetzung im Interesse des Gewaltschutzes, aber auch der Aufarbeitung zurückliegender Fälle zu betreiben. Auch in Zeiten knapper Ressourcen darf gerade in diesem Handlungsfeld nicht gespart werden.”
Die Diakonie begrüßte das Gewalthilfegesetz. “Endlich ist der Weg frei für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen und eine bedarfsgerechte Finanzierung”, sagte Diakonie-Bundesvorständin Elke Ronneberger. Der Bund beteiligt sich mit 2,6 Milliarden Euro erstmalig an der Finanzierung von Beratungsstellen und von Frauenhäusern.
Der Deutsche LandFrauenverband sprach von einem “bedeutenden Schritt”. Bitter sei jedoch, dass Transpersonen von dem Gesetz ausgenommen seien.
Gewalt stelle das größte Gesundheitsrisiko für Frauen da, betonte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele. Sie sei froh, dass das Gesetz die Versorgung mit Frauenhaus-Plätzen und Beratungsstellen sichern solle. Darüber hinaus brauche es jedoch ein “umfassendes Gesamtkonzept gegen Gewalt an Frauen” sowie eine bessere Finanzierung des Hilfssystems.