Mit dem Ausstieg aus Gas und Öl beim Heizen soll die Energiewende im Gebäudebereich gelingen, der in Deutschland für etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich ist. Der Bundesrat hat am Freitag das Gebäudeenergiegesetz gebilligt, das der Bundestag in der ersten Septemberwoche verabschiedet hatte.
Die rund 41 Millionen Haushalte bundesweit heizen etwa zur Hälfte mit Erdgas, zu einem knappen Viertel mit Heizöl und zu gut 14 Prozent mit Fernwärme. Was kommt auf sie zu?
2024: Am 1. Januar tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Es verpflichtet zunächst aber nicht zum klimafreundlichen Heizen. Wer jedoch eine neue Gasheizung oder gar eine Ölheizung einbauen will, muss sich von Fachleuten beraten lassen, die auch über die stark steigenden Gas- und Ölpreise informieren sollen. Neue Gasheizungen müssen auf Wasserstoff umrüstbar sein. Lediglich bei Gebäuden, die in Neubaugebieten errichtet werden, wird die klimafreundliche Heizung Pflicht – also eine Heizung, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft.
2026: Große Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni fertig haben. Ab diesem Zeitpunkt sind alle, die dann eine neue Heizung kaufen, in der Pflicht, die 65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare einzuhalten. Anhand der vorliegenden Pläne können ortsansässige Firmen sowie Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden, ob Fernwärme, Wasserstoff oder eine Wärmepumpe für sie am günstigsten ist. Andere Optionen wären etwa die Stromdirektheizung, Solarthermie oder Pellets. Übrigens können Gemeinden in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein, wo Wärmepläne bereits vorliegen, auch schon früher zum klimafreundlichen Heizungstausch verpflichten.
2028: Bis zum 30. Juni müssen auch alle kleineren Kommunen eine Planung für die Wärmeversorgung vorlegen. Damit gelten die Regeln zum Heizungstausch bundesweit in allen 11.000 Städten und Gemeinden. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen, die ausschließlich mit fossilen Energien betrieben werden, ist dann in der Regel nicht mehr möglich. Eine Alternative wäre der Einbau einer Kombinationsheizung, etwa Gas und Wärmepumpe. Der Anteil erneuerbarer Energien muss immer 65 Prozent betragen.
2029: Gasheizungen, die ab 2024 eingebaut wurden, müssen mindestens zu 15 Prozent mit klimaneutralen Gasen (Biomethan oder Wasserstoff) betrieben werden. Auch Ölheizungen müssen diesen Anteil an Biomasse vorweisen.
2030: Deutschland will den Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 gesenkt haben.
2035: Die ab 2024 eingebauten Gasheizungen müssen mindestens zu 30 Prozent mit klimaneutralen Gasen betrieben werden. Netzbetreiber müssen in einem Fahrplan erklärt haben, wie sie die Umstellung schaffen. Ölheizungen müssen diesen Anteil an Biomasse vorweisen.
2040: Gasheizungen des Einbaujahrs 2024 oder später müssen mindestens zu 60 Prozent mit klimaneutralen Gasen betrieben werden. Ölheizungen müssen ebenfalls diesen Anteil an Biomasse vorweisen.