Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass das umstrittene französische Antiprostitutionsgesetz mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Die Straßburger Richter stellten in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Urteil einstimmig fest, dass die französischen Behörden ihren Ermessensspielraum nicht überschritten hätten.
Die französische Nationalversammlung hatte 2016 ein Gesetz verabschiedet, das den Kauf sexueller Dienstleistungen verbietet, nicht aber das Angebot. Den Freiern drohen Geldbußen.
261 Sexarbeiter hatten vor dem Menschenrechtsgerichtshof Klage eingereicht. Laut Gerichtshof für Menschenrechte argumentierten sie, das Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistungen beeinträchtige die physische und psychische Gesundheit von Personen, die wie sie als Prostituierte tätig seien, und verletze ihr Recht auf Achtung ihres Privatlebens, welches das Recht auf persönliche Autonomie und sexuelle Freiheit umfasse.