Eltern können nach einer Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet werden, für Schulkinder einen Nachweis über einen Impfschutz gegen Masern vorzulegen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies einen Eilantrag von Eltern einer Grundschule aus Schieder-Schwalenberg gegen eine solche Verpflichtung ab, wie das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch mitteilte. Nach dem Infektionsschutzgesetz könne die Vorlage eines Impf- oder Immunitätsnachweises gegen Masern durch Verwaltungsakt angeordnet und mit dem Zwangsmittel des Zwangsgeldes durchgesetzt werden, erklärte das Gericht. Dies sei kein Verstoß gegen Grundrechte. (Az: 13 B 1281/23)
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