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Gericht: Verpflichtung zu Impfnachweis für Schulkinder rechtens

Eltern können nach einer Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet werden, für Schulkinder einen Nachweis über einen Impfschutz gegen Masern vorzulegen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies einen Eilantrag von Eltern einer Grundschule aus Schieder-Schwalenberg gegen eine solche Verpflichtung ab, wie das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch mitteilte. Nach dem Infektionsschutzgesetz könne die Vorlage eines Impf- oder Immunitätsnachweises gegen Masern durch Verwaltungsakt angeordnet und mit dem Zwangsmittel des Zwangsgeldes durchgesetzt werden, erklärte das Gericht. Dies sei kein Verstoß gegen Grundrechte. (Az: 13 B 1281/23)

In der Schule greife das vom Gesetzgeber verfolgte legitime Ziel, andere Menschen, die beispielsweise nicht impffähig seien, vor einer für sie gefährlichen Masernerkrankung zu schützen, erläuterte das Gericht. Aus diesem Grund sowie wegen eines hohen Infektionsrisikos sei auch im Schulbereich eine Nachweispflicht und ihre Durchsetzung durch ein Zwangsgeld verhältnismäßig. Auch der Einwand, wonach Eltern von Schulkindern wegen der Schulpflicht keine Entscheidungsfreiheit bleibe, rechtfertige keine andere Bewertung. Der Beschluss ist unanfechtbar.