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Gericht untersagt Abriss von alter Synagoge in Detmold

Es war ein jahrelanger Streit: Der Eigentümer wollte die fast 400 Jahre alte Hofsynagoge in Detmold abreißen und das Grundstück zum Parkplatz machen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt untersagt.

Eine fast 400 Jahre alte Synagoge im nordrhein-westfälischen Detmold darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster nicht abgerissen werden. Der Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäude, in dem sich im 17. Jahrhundert ein jüdischer Betsaal befand, kann keine Abriss-Genehmigung beanspruchen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Eigentümer wollte auf dem Gelände Parkplätze errichten. Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen, der Kläger kann aber dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Minden der Stadt Detmold recht gegeben, die den Abriss nicht genehmigte. Der Eigentümer ging vor dem OVG in Berufung mit Zweifeln an der denkmalfachlichen Einschätzung; das Gebäude sei kein Gebetshaus gewesen. Zudem machte er geltend, dass ihm die Rettung des seit den 1980er Jahren nicht mehr bewohnten Gebäudes wirtschaftlich nicht zumutbar sei.

Das OVG widersprach: Das Gebäude sei 1633 als frei stehende Hofsynagoge errichtet worden und 110 Jahre lang Mittelpunkt des jüdischen Lebens in der Stadt gewesen. Zudem sei der Erhalt des Baudenkmals möglich. Der Eigentümer könne sich nicht darauf berufen, dass dies wirtschaftlich unzumutbar sei. Er habe nicht nachgewiesen, dass das Denkmal unverkäuflich sei. Die Stadt Detmold habe über Jahre mehrfach den Kauf angeboten. Auch in der Verhandlung am Donnerstag bot die Stadt laut Gericht dem Eigentümer die förmliche Übernahme des Denkmals an.

2022 hatte die Jüdische Gemeinde Detmold den geplanten Abriss als antisemitisch verurteilt. Der Gebäudeeigentümer sei ein in der rechten Szene bekannter Anwalt und betreibe “Geschichtsrevisionismus”, sagte der Gemeindevorsitzende Matitjahu Kellig der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Der Eigentümer sagte damals der KNA, er habe Fördergelder für die Sanierung beantragt, solche jedoch nie bewilligt bekommen. Angesichts dieser jahrelangen Bemühungen sei es unverschämt, “wenn mir jetzt unterstellt wird, ich würde den Abbruch des Hauses aus ideologischen Gründen betreiben”. Er war 2002 zu einer Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt worden.