Ein Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Umbau des Burghofs am Drachenfels ist erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Eilantrag des BUND ab, weil nach seiner Einschätzung nachteilige Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Schutzgebiet im Siebengebirge auszuschließen seien, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit (AZ.: 14 L 137/23). Nach Ansicht des Umweltverbandes darf in diesem Gebiet aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht gebaut werden, ein entsprechender Ausnahme- und Befreiungsbescheid für den Umbau sollte nach Ansicht des BUND aufgehoben werden.
Die Eigentümerin des denkmalgeschützten und nur fußläufig erreichbaren Burghofs möchte das lange Zeit nicht genutzte Gebäude für Gastronomie nutzen. Sie möchte dort zudem Ferienwohnungen und Zimmer für Wanderer anbieten. Die Stadt Königswinter erteilte der Eigentümerin für das Vorhaben eine Baugenehmigung und der Rhein-Sieg-Kreis einen naturschutzrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsbescheid von Verboten des Naturschutz- und FFH-Gebiets Siebengebirge, in dem der Burghof liegt.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.