Artikel teilen:

Gericht: Polizeischüler wegen radikaler Sprüche zu Recht entlassen

Weil er durch sexistische und rassistische Kommentare während des Vorbereitungsdienstes aufgefallen war, hat das Polizeipräsidium Aachen einen Polizeischüler zu Recht aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil (AZ.: 1 K 796/22). Dem entlassenen Kommissaranwärter fehle es an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst, erklärten die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der junge Mann war nach überstimmenden Aussagen von Dozenten und Kommilitonen während des Studiums an der Hochschule der Polizei durch herablassendes Verhalten gegenüber Frauen und rassistische Äußerungen aufgefallen. Die durch das Polizeipräsidium ausgesprochene Entlassung bleibe „im Rahmen des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums und ist rechtlich nicht zu beanstanden“. Der Polizeianwärter habe sich frauenfeindlich verhalten und eine ausländerfeindliche Haltung gezeigt.

„Auch bei Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst ist ein absolut korrektes Verhalten gegenüber der Rechtsordnung und im Umgang miteinander unabdingbar, vor allem unter Beachtung des Ansehens der Polizei in der Öffentlichkeit“, betonte das Gericht. Der Dienstherr müsse von einem Polizeibeamten erwarten, dass er stets deeskalierend und besonnen auftrete.

Der klagende Kommissaranwärter kann die Zulassung der Berufung gegen das Urteil beantragen. Über diesen Antrag entscheidet das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster.