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Geplante Wohnungen in Nachbarschaft: Volksbühne in Köln klagt vor OVG

Die Volksbühne in Köln, das ehemalige „Millowitsch Theater“, geht weiter gerichtlich gegen den geplanten Umbau eines Nachbaugebäudes in Wohnungen vor. Das Theater berufe sich dabei auf den Bestandsschutz, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch mit. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Klage abgewiesen hatte, verhandelt das OVG die Berufung am 12. Juni (AZ: 7 A 1268/22).

In dem Nachbargebäude der Volksbühne am Rudolfsplatz war vormals eine Druckerei untergebracht. Nun soll es nicht mehr gewerblich, sondern für Wohnungen genutzt werden. Die Theaterbetreiber, die 2018 eine entsprechende Genehmigung der Stadt Köln erhalten hatten, befürchten durch die Pläne schärfere Auflagen für den Spielbetrieb. Bliebe diese Genehmigung bestehen, müsste der Betrieb der Volksbühne, der auch Konzerte mit elektronisch verstärkter Musik umfasse, aus Lärmschutzgründen erheblich eingeschränkt werden, argumentieren sie.

Hintergrund sind zwei Klagen von Nachbarn der Volksbühne. Sie wenden sich gegen die Baugenehmigung der Stadt Köln, die seit Dezember 2018 die Nutzung des alten Milliowitsch Theaters auch für Kabarett- und Konzertdarbietungen sowie Vortrags- und Seminarveranstaltungen zulässt. Beide wohnen in Wohnungen in unmittelbarer Nähe des Theaters und fühlen sich durch den Betrieb gestört. Das Verwaltungsgericht Köln hatte ihre Klage jedoch mit der Begründung abgewiesen, die einschlägigen Lärmrichtwerte würden in der Wohnung nicht überschritten. Die Berufungen der beiden Wohnungseigentümer sollen am 12. Juni ebenfalls vor dem OVG in Münster verhandelt werden (AZ: 7 A 1268/22 und 7 A 1283/22).