Artikel teilen

Geflüchtete haben ein Recht auf ­Familie

Das Warten zählt wohl niemand zu seinen Lieblingsbeschäftigungen. Doch die Geduldsproben, denen sich viele Geflüchtete stellen müssen, liegen nicht in Busverspätungen oder Schlangen vor der Kasse. Sondern in einer zweijährigen Wartezeit für den Nachzug ihrer Familien. Insa Schöningh, Geschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Familienfragen ist überzeugt: Diese Frist muss dringend abgeschafft werden.

Die Diskussion um den Familiennachzug für Flüchtlinge ist neu entflammt. Die CDU und CSU wollen die Regelung verlängern, SPD und Kirchen lehnen dies ab.

Von Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie.

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dieses Grundrecht gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen. Es ist nicht eingeschränkt auf Menschen mit deutschem Pass. Manchen Migranten und geflüchteten Menschen aber wird es erschwert, dieses Recht umzusetzen.Seit dem im März 2016 verabschiedeten sogenannten Asylpaket II gilt für Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus (siehe Kasten) eine zweijährige Wartefrist für den Familiennachzug. In der Praxis kommen häufig weitere, zum Teil mehrmonatige Wartezeiten für Termine bei Botschaften und auf Visa hinzu, so dass sich die Zeit bis zur tatsächlichen Familienzusammenführung weit über die gesetzliche Aussetzungsfrist hinaus erstreckt. Sie dürfen ja nach zwei Jahren erst beginnen zu beantragen. Hinzu kommt, dass deutsche Behörden Papiere verlangen, die zum Beispiel in Bürgerkriegsländern nicht beizubringen sind. Betraf der subsidiäre Schutzstatus bei Einführung der Wartefrist nur eine sehr kleine Zahl der Geflüchteten, so hat sich die Zahl der Menschen mit diesem Schutzstatus seitdem enorm ausgeweitet. Im Jahr 2016 betraf dies bereits jeden fünften anerkannten Geflüchteten, vor allem Menschen aus Syrien. Doch auch subsidiär Schutzberechtigte fliehen vor Krieg oder Folter und können daher meist auf längere Zeit nicht zu ihren Familien zurückkehren, denen oft ebenfalls Gefahr droht. In dieser ausweglosen Situation versuchen Frauen und Kinder zunehmend, über gefährliche Fluchtwege nachzukommen. Die Menschenrechtsorganisation ProAsyl schildert folgenden Fall als einen von vielen: „Im März 2017 ertrank die Familie eines in Deutschland subsidiär Geschützten in der Ägäis. Nach über zwei Jahren Trennung hatte sich seine Ehefrau mit den zwei kleinen Kindern zu ihm auf den Weg gemacht.“Oder minderjährige Flüchtlinge werden zum Beispiel während der Wartezeit volljährig. Dann ist das Recht auf Familiennachzug ohnehin verwirkt. Fraglich, ob sie ihre Eltern jemals wiedersehen werden. Derartige Folgen des Asylpakets sind nicht zu verantworten. Die verhängnisvolle Wartezeit gehört daher dringend abgeschafft und nicht etwa verlängert, wie es CDU und CSU fordern. Wie sollen sich Menschen, die in ständiger Angst um das Leben ihrer Frauen, Männer und Kinder leben und sich vielleicht sogar vorwerfen, diese im Stich gelassen zu haben, sich hier integrieren? Familien sind kein Integrationshindernis, sondern ein Antrieb für Integration!Es drängt sich der Eindruck auf, dass Zuwanderungsbegrenzung über den Familiennachzug gesteuert werden soll. Das ist der völlig falsche Weg! Dafür wäre ein Einwanderungsgesetz, das transparent Zuwanderung ermöglicht und reguliert, die richtige und bessere Lösung – sowohl für Zuwanderungswillige als auch für uns. In einem derartigen Gesetz muss der kurzfristige Familiennachzug natürlich auch geregelt werden.

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.Mehr Infos: www.eaf-bund.de

Subsidiär Schutzberechtigte

Seit März 2016 gilt das sogenannte Gesetz zur „Einführung beschleunigter Asylverfahren“ – kurz Asylpaket II (www.bgbl.de). Darin wird der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, denen in ihrer Heimat Gefahr für Leib und Leben droht, auch wenn sie anders als anerkannte Asylbewerber keine individuelle Verfolgung nachweisen können. Sie dürfen daher nicht abgeschoben werden. Das trifft beispielsweise auf viele Syrer zu, die in Syrien in Lebensgefahr sind, auch wenn sie nicht als Oppositionelle verfolgt werden. Die 2-jährige Wartefrist, bevor Familien nachkommen können, führt de facto zu einer Trennung von 4 bis 5 Jahren. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit dem eingeschränkten Status des subsidiären Schutzes läuft im März 2018 aus.