Subsidiären Schutz können Menschen in Deutschland beantragen, wenn ihr Leben in ihrem Heimatland bedroht ist. Nach Auffassung eines Gerichts ist das in Syrien nicht mehr der Fall. Dazu äußern sich jetzt Politiker.
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Schutzstatus eines Mannes aus Syrien spricht sich die FDP für Abschiebungen in das Land aus. Die Entscheidung mache deutlich, “dass keine pauschale, ernsthafte Bedrohung für Zivilisten in Syrien mehr vorliegt”, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch, online). “Abschiebungen nach Syrien – und auch nach Afghanistan – sind also möglich, und sie müssen kommen.” Das sei ein “weiterer bedeutender Baustein für eine neue Realpolitik” in der Migration. “Andere europäische Staaten sehen diese Notwendigkeit ebenfalls.”
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), nannte das Urteil wegweisend. Es könne “nur als klarer Arbeitsauftrag” an die Bundesregierung verstanden werden, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. “Die gesamte Entscheidungspraxis zu syrischen Asylanträgen gehört jetzt auf den Prüfstand.”
In Syrien ist das Leben von Zivilisten nach Ansicht deutscher Richter nicht mehr ernsthaft bedroht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte deshalb am Montag die Klage eines Syrers gegen die Ablehnung eines subsidiären Schutzes für ihn in Deutschland abgewiesen.
Laut Gericht finden zwar zum Beispiel in der Provinz Hasaka noch bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Auch verübe die Terrororganisation “Islamischer Staat” dort gelegentlich Anschläge auf kurdische Einrichtungen. Zivilisten müssten jedoch nicht mehr damit rechnen, getötet oder verletzt zu werden, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geklagt hatte ein Syrer aus der Provinz Hasaka, der 2014 nach Deutschland eingereist war. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes als Bürgerkriegsflüchtling ab, weil er sich vor seiner Einreise an der Einschleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa beteiligt hatte. In Österreich war er deshalb zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der Kläger könne nicht als Flüchtling anerkannt werden, weil ihm in Syrien keine politische Verfolgung drohe, so das Gericht. Auch die begangenen Straftaten würden dies ausschließen. Die Gewährung eines subsidiären Schutzes sei nicht möglich, da sein Leben in Syrien nicht bedroht sei. Der subsidiäre Schutz wird laut Bundesamt dann gewährt, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.