282 von insgesamt 295 Kirchenasylen waren im Dezember sogenannte Dublin-Fälle. Also Fälle, in denen den Geflüchteten keine Abschiebung in ihr Herkunftsland droht, sondern eine Rückschiebung in den europäischen Staat, den sie während der Flucht als erstes erreichten. Mit sieben Monaten Verspätung lenkt der Bundesinnenminister im Streit mit den Kirchen nun ein: Keine 18, sondern 6 Monate müssen Flüchtlinge im Kirchenasyl ausharren, bis sie ein Bleiberecht bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens bekommen. Marina Mai berichtet.
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Flüchtlinge tauchen in Kirchen nicht unter
BAMF hebt Sanktionen gegen Kirchenasyl auf