Schnega/Kr. Lüchow-Dannenberg. Niedersachsens Flüchtlingsrat wirft dem Landkreis Lüchow-Dannenberg Rechtsbruch bei einer Abschiebung vor. Ein Vater und seine sieben Kinder seien nach Serbien abgeschoben worden, während die schwangere Mutter im Krankenhaus gelegen habe, teilte der Flüchtlingsrat. Auch andere Organisationen kritisierten das Vorgehen der Behörde scharf. Eine Sprecherin des Landkreises wies die Vorwürfe zurück.
Dem Flüchtlingsrat zufolge fuhr die Polizei in der Nacht zum 20. August gegen drei Uhr morgens unangekündigt “mit einem Großaufgebot” in der Ortschaft Schnega bei der Familie vor, um sie nach Serbien abzuschieben. Dabei hätten sich die Beamten gewaltsam Zutritt zu der Wohnung verschafft, indem sie die Eingangstür eintraten.
Komplikation in Schwangerschaft
Die Mutter sei nicht zu Hause gewesen, weil sie aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft mehrere Tage in einer Klinik behandelt worden sei. Der Vater und die Kinder wurden laut Flüchtlingsrat trotzdem abgeschoben und die schwangere Frau allein zurückgelassen. Zwischenzeitlich habe sich die Mutter dem “immensen Druck der Behörden” gebeugt, sie werde an diesem Sonnabend “freiwillig” nach Serbien ausreisen, um nicht weiter von ihren Kindern und ihrem Ehemann getrennt zu sein.
“Vorgehen rechtswidrig”
“Das Vorgehen des Landkreises ist rechtswidrig”, sagte Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat. Der Rückführungserlass des Landes verbiete es den Vollzugsbehörden grundsätzlich, Familien bei Abschiebungen zu trennen. Die Beamten hätten die Abschiebung spätestens zu dem Zeitpunkt abbrechen müssen, an dem sie davon erfahren hätten, dass die Mutter im Krankenhaus sei.
Die Sprecherin des Landkreises bestätigte, dass die Mutter bei der Abschiebung nicht angetroffen worden sei, sondern sich im Krankenhaus befunden habe. Der Arzt, der die Beamten begleitete, habe in der Klinik jedoch die Reisefähigkeit der Frau abgefragt, die dort bestätig worden sei. Die Frage des Mediziners, ob sie bereit sei, mit ihrer Familie auszureisen, habe die Mutter verneint.