Die aktuellen Pläne zur Externalisierung der Asylverfahren in Drittstaaten dürfen nach Ansicht der Landeszuwanderungsbeauftragten in Schleswig-Holstein, Doris Kratz-Hinrichsen, nicht dazu führen, dass die Rechte von Schutzsuchenden verletzt werden. Externe Asylverfahren würden die Gefahren des mangelnden Zugangs zu fairen Verfahren, Menschenrechtsverletzungen sowie der Abschiebung in Drittstaaten bergen, in denen die Sicherheit und die Rechte der Antragstellenden nicht gewährleistet seien, teilte Doris Kratz-Hinrichsen anlässlich des „Zero Discrimination Day“ (1. März) mit.
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