Geschenkgutscheine sind nicht immer so unkompliziert, wie sie aussehen. Darauf wies das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland am Montag in Kehl hin. Dies gelte besonders, wenn eine Wertkarte über Landesgrenzen hinweg genutzt werden solle. Denn die Regeln seien in Europa keineswegs einheitlich. Ein in Deutschland gekaufter Gutschein könne in einem anderen EU-Land möglicherweise nicht eingelöst werden. Nur weil ein Unternehmen europaweit tätig sei, seien dessen Gutscheine nicht automatisch länderübergreifend gültig. Dies sei eher die Ausnahme.
Bei der zeitlichen Gültigkeit gehe die Schere sehr weit auseinander: In Griechenland sei ein Gutschein in der Regel drei bis sechs Monate gültig, in Österreich hingegen – wenn nichts anderes vermerkt ist – bis zu 30 Jahre. Das werde nur von den Niederlanden übertroffen: Stünden dort weder Ausstellungs- noch Ablaufdatum auf dem Gutschein oder der Homepage, könne der Gutschein sogar unbegrenzt eingelöst werden. In Deutschland gelte in der Regel die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. In Frankreich könnten Anbieter die Geltungsdauer selbst festlegen.
Doch nach Ablauf der Frist müsse die Geschenkkarte nicht zwangsläufig verloren sein, oft zeigten die Unternehmen Kulanz. Ein Umtausch von zweckbestimmten Gutscheinen sei aber in der Regel nicht möglich. Das Verbraucherzentrum empfiehlt daher, vorher zu prüfen, ob der Beschenkte Lust auf einen Bungee-Sprung oder ein Spa-Wochenende habe. Oder zumindest zu klären, ob das Angebot übertragbar sei. Eine flexiblere Alternative seien universelle Gutscheine, die in mehreren Shops genutzt werden könnten. So könne der Beschenkte selbst entscheiden.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wird durch die Europäische Union finanziert. (2706/02.12.2024)