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EuGH-Anwalt: Flüchtlinge aus Gaza haben neuen Asylgrund

Durch die Lage im Gazastreifen haben Palästinenser nach Einschätzung eines Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) unter Umständen besondere Ansprüche auf Asyl. In die EU geflüchtete Palästinenser könnten geltend machen, dass im Licht der allgemeinen Lebensbedingungen in der umkämpften Enklave der Schutz des UN-Hilfswerks UNRWA weggefallen sei, argumentierte Nicholas Emiliou in seinen Schlussanträgen am Donnerstag. Hiesige Behörden hätten zu berücksichtigen, ob eine Rückkehr dorthin aktuell möglich sei. Antragssteller müssten nicht nachweisen, dass sie individuell besonders durch die Umstände betroffen seien.

Generalanwalt Emiliou betonte, der Flüchtlingsstatus dürfe dennoch nicht bedingungslos zuerkannt werden, sondern setze eine individuelle Prüfung voraus. Allerdings könne sich ein palästinensischer Asylbewerber, dessen Erstantrag abgelehnt worden sei, in einem zweiten Verfahren auf den fehlenden Schutz durch UNRWA berufen.

Nach der einschlägigen EU-Richtlinie wird staatenlosen Palästinensern kein Flüchtlingsstatus zuerkannt, wenn sie bei der UNRWA registriert sind. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn Schutz oder Hilfe des UN-Hilfswerks “weggefallen” sind. Ein bulgarisches Gericht hatte den EuGH in Luxemburg um Auslegung der Richtlinie gebeten. Die Meinung des Generalanwalts ist nicht bindend, stellt aber eine wichtige Orientierung für das spätere Urteil dar.