Offiziell 12.500 Verbände, Unternehmen und andere Interessenvertreter versuchen die EU-Politik in ihrem Sinn zu beeinflussen. Wie sie ihre Strippen ziehen, bleibt weithin im Dunkeln.
Lobbyisten in Brüssel können noch immer unbemerkt auf EU-Gesetzgeber Einfluss nehmen. Das geht aus einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Demnach weist das eigens geschaffene Transparenzregister zu viele blinde Flecken und Umgehungsmöglichkeiten auf. Auch sehen die Prüfer in Luxemburg das Risiko, dass die Finanzquellen von Nichtregierungsorganisationen im Dunkeln bleiben.
Lobbying sei ein wichtiges Instrument zur Politikgestaltung und Entscheidungsfindung in Demokratien, betont der Bericht. Allerdings könne Lobbying ohne die nötige Offenheit zu unzulässiger Einflussnahme, unlauterem Wettbewerb und sogar Korruption führen. Der Kontrollmechanismus müsse gestärkt werden, um nicht bloß ein “Papiertiger” zu sein, forderte Jorg Kristijan Petrovic, für die Prüfung zuständiges Mitglied des Mitgliedshofs.
Konkret bemängeln die Prüfer, dass weiterhin zu viele Treffen zwischen Interessenvertretern, der EU-Kommission und dem Rat sowie Europaabgeordneten unter dem Radar der Öffentlichkeit stattfinden können. So müssen nur geplante Termine mit Spitzenbeamten der EU-Institutionen verzeichnet werden, nicht aber spontane Begegnungen, Telefonate oder E-Mails, ebenso wenig Gespräche mit Mitarbeitern unterhalb der Führungsebene. Solche Kontakte machen den Großteil des Lobbying aus.
Die Lobby-Vereinbarung der EU-Institutionen von 2021 stünden zwar weithin im Einklang mit internationalen Transparenz-Grundsätzen, ließen aber viel Spielraum bei der Umsetzung. Dies habe auch beim sogenannten Katargate-Skandal eine Rolle gespielt, bei dem es um hohe Geldzahlungen des Golfstaats an Parlamentarier ging.
Weiter kritisiert der Bericht, dass es nur wenige Druckmittel gebe, um Lobbyisten zur Registrierung und Information anzuhalten. Auch könnten Nichtregierungsorganisationen zu leicht verschleiern, von wem sie Geld erhielten. Schließlich sei die Internetseite des Transparenzregisters nicht nutzerfreundlich und informativ genug.