Kiel. In Schleswig-Holstein wird auf der politischen Bühne erneut über die gesetzliche Feiertagsruhe diskutiert. Nachdem die Piraten vor zwei Jahren mit dem Versuch scheiterten, die Feiertagsruhe etwa am Volkstrauertage und Totensonntag aufzuweichen, gibt es nun einen fraktionsübergreifenden Vorstoß, berichteten die Zeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages (Ausgabe Donnerstag, 3. Dezember).
Einzelne Abgeordnete aller Parteien bis auf die CDU beantragen dem Bericht zufolge, das Verbot öffentlicher Veranstaltungen zu lockern. Auch das Demonstrationsverbot soll gestrichen werden. Eine einheitliche Linie innerhalb der Fraktionen gibt es aber nicht.
Der Antrag geht nicht so weit, wie die erste Initiative der Piraten, sondern entspricht den Vorschriften in Hamburg: Das Verbot öffentlicher Veranstaltungen soll am Volkstrauertag nur noch von 6 bis 15 Uhr und am Totensonntag von 6 bis 17 Uhr gelten. Am Karfreitag soll die Feiertagsruhe von zwei Uhr früh bis zwei Uhr nachts des Folgetages gelten.
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Erneute Diskussion um Feiertagsruhe im Norden
Soll man am Totensonntag zum Tanzen gehen? In Schleswig-Holstein wird erneut über die Feiertagsruhe diskutiert. Die Kirchen haben eine klare Meinung.

In Niedersachsen soll auch am Karfreitag getanzt werden, finden die Jungen LiberalenStefan Latz / pixelio