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EKHN will das Klima schützen und sensibel für Diversität sein

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat neben einer grundlegenden Nachhaltigkeitsstrategie einen 35 Millionen Euro schweren Klimaschutzplan auf den Weg gebracht. Dieser sei notwendig, um 2045 klimaneutral sein zu können, hatte der Leiter des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN, Christian Schwindt, vor der Frühjahrssynode in Frankfurt deutlich gemacht.

Der Klimaschutzplan soll im November mit dem nächsten Haushalt beschlossen werden. Er sieht vor, dass die Kirche in einer ersten Etappe von 2026 bis 2031 rund 35,3 Millionen Euro in Klimaschutzmaßnahmen investiert.
Der größte Teil der Treibhausgase der EKHN (55 Prozent) werde durch die Beheizung von Gebäuden freigesetzt, erläuterte Schwindt. Bis 2031 sollen deshalb rund 31 Millionen Euro für die Verbesserung von Heizungen, energetische Sanierung und Photovoltaik-Anlagen genutzt werden.

Die Kirchenpräsidentin EKHN, Christiane Tietz, betonte in ihrem ersten Bericht vor der Synode, dass sich die Kirche für die Demokratie als einer „Menschenrechtsdemokratie“ einsetzen müsse. Demokratie nach dem Grundgesetz bedeute nicht allein die Herrschaft einer Mehrheit, sondern die Würde aller Menschen und damit die gleichen Rechte für alle.

Die Realität sexualisierter Gewalt müsse zu einem Überdenken der „kirchlichen Rede von Schuld und Gnade“ führen, sagte Tietz. In der Kirche werde oft davon ausgegangen, dass Schuld automatisch vergeben werde. Dahinter stehe ein Missverständnis der Rechtfertigungslehre. Es gebe ein grundlegendes „Ja“ Gottes zu jedem Menschen, aber auch ein „Nein“ zu Taten, die andere Menschen verletzten oder zerstörten, sagte Tietz.

Die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt in der EKHN hat seit der Veröffentlichung der ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche im Januar 2024 weitere 27 Meldungen verzeichnet. Darauf verwies die Leiterin der Fachstelle, Petra Knötzele. Zwischen 2010 und Januar 2024 war die EKHN nach eigenen Angaben 87 Meldungen seit Kriegsende nachgegangen.

Einsparungen kann die Überführung der Evangelischen Hochschule Darmstadt in eine Evangelische Hochschule Hessen (EHH) zum Januar 2026 mit sich bringen. Notwendig ist dazu ein Zusammenschluss mit der CVJM-Hochschule Kassel sowie die Zusammenarbeit der EKHN, der kurhessen-waldeckschen Kirche und des CVJM mit dem Land Hessen, das seinen Anteil an der Finanzierung der EHH deutlich erhöhen würde. Die Synode stimmte den Plänen zu.

Die Synodalen beschlossen auch die Einrichtung einer „Fachgruppe für Diversitätssensibilität und Diskriminierungskritik“ und verankerte das Thema Diversität in ihren strategischen Zielen. Schon vor acht Jahren hatte sich die EKHN mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ verpflichtet, Diversität stärker zu berücksichtigen.

Die EKHN will sich auch weiter für Mitarbeitende öffnen, die keiner christlichen Kirche angehören. Bislang sah das Einstellungsgesetz vor, dass Mitarbeitende grundsätzlich Mitglied in einer christlichen Kirche sind. Das war durch das im Grundgesetz festgelegte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gedeckt.

Dieses Recht wird allerdings durch die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes der EU begrenzt. Der von der Kirchenleitung vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Mitarbeitende der EKHN den Grundsätzen der Kirche verpflichtet fühlen, ohne selbst Mitglied einer christlichen Kirche sein zu müssen.